Jugendgerichtshilfe
Diese Hilfe beinhaltet die Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren bzw. Strafvollzug.
Hauptsächlich sind hier
- die Einbringung der psychosozialen und pädagogischen Gesichtspunkte in das Jugendstrafverfahren,
- die Wiedereingliederung des Jugendlichen/jungen Volljährigen in soziale Bezüge
- und die Vermittlung sozialer Kompetenz, um Wiederholungsstraftaten zu vermeiden.
Die Jugendgerichtshilfe trägt auch dazu bei, durch präventive Maßnahmen (z.B. soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Aggressions-Training) die Jugendkriminalität zu verringern.
Kontakt
E-Mail: jugend-und-familie@castrop-rauxel.de
Telefon: 02305 / 106 - 2526
Fax: 02305 / 106 - 2524
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
|---|---|---|---|
| Dienstag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-15:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00-12:00 Uhr |

