Asyl / Aufenthaltsgestattung
Asyl ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Asylanträge können beim Bundesamt für die Anerkennung für Asylberechtigte gestellt werden. Auskünfte erteilt auch die Ausländerbehörde Castrop-Rauxel. Wenn Sie sich in einem Asylverfahren befinden, hilft Ihnen die Ausländerbehörde auch bei der Aufenthaltsgestattung (Erteilung, Verlängerung) weiter. Für Ausnahmegenehmigungen zum vorübergehenden Verlassen der Aufenthaltsbeschränkung wenden Sie sich ebenfalls an den Bereich Ausländerwesen.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeit der Sachbearbeiter entsprechend des Nachnamens des Antragstellers.
Kontakt
E-Mail: alw@castrop-rauxel.de
Telefon: 02305 / 106 - 2362 - 2364, 2392 - 2394
Fax: 02305 / 106 - 2388
| Montag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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| Dienstag | Nach vorheriger Terminabsprache | ||
| Mittwoch | Nach vorheriger Terminabsprache | ||
| Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-18:00 Uhr | |
| Freitag | Nach vorheriger Terminabsprache | ||
| Samstag | geschlossen | ||