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Anmeldung des Wohnsitzes (Haupt-, Nebenwohnsitz)

Herzlich willkommen in Castrop-Rauxel!

Falls Sie nach Castrop-Rauxel ziehen und hier ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz nehmen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt (Meldebehörde) anmelden. Es können auch weitere in der gleichen Gemeinde bezogene Wohnungen angemeldet werden.

Übrigens: Im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, hiervon betroffen.

Hauptwohnung / Nebenwohnsitz: Bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die überwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Bei verheirateten Personen mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam benutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.

Besonderheiten bei der Anmeldung: Personen ab 16 Jahre sind persönlich meldepflichtig. Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepfllicht dem Pfleger oder Betreuer. Der Meldepflichtige kann sich durch Vollmacht vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen.

Befreiung von der Meldepflicht:
Falls Sie eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen, z.B. im Grundwehrdienst oder beim Zivildienst ist eine Befreiung möglich, wenn Sie in einer anderen Wohnung in der BRD angemeldet sind. Ebenso können Sie befreit sein, wenn Sie sich in Beherbergungsstätten (Zweimonatsfrist)befinden, im Vollzug einer richterlichen Entscheidung über Freiheitsentzug, während eines Krankenhausaufenthaltes, bei Heimerziehung sowie beim Aufenthalt in Einrichtungen für die Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Zweimonatsfrist), falls keine andere Wohnung in der BRD vorhanden ist. Bei einer gemeldeten Wohnung innerhalb der BRD besteht auch außerhalb dieser Zweimonatsfrist keine Meldepflicht.

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen (Ausnahmen kann es laut Völkerrechtsübereinkünften geben). Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.

Kontakt

E-Mail: buergerbuero@castrop-rauxel.de
Telefon: 02305 / 106 - 2333
Fax: 02305 / 106 - 2378

Öffnungszeiten
Montag08:00-16:00 Uhr      
Dienstag08:00-16:00 Uhr      
Mittwoch08:00-12:00 Uhr      
Donnerstag08:00-18:00 Uhr      
Freitag08:00-12:00 Uhr      
Samstag10:00-12:00 Uhr     jeden ersten Samstag im Monat 

Anmeldung Wohnsitz Zuzug

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