Integrationsratswahlen
Am 7. Februar 2010 wurde der Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel gewählt. Er ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. 14 direkt gewählte Migrantenvertreter und fünf vom Rat gewählte Ratsmitglieder gestalten hier gemeinsam Integrationspolitik. Beratend können weitere Sachkundige im Integrationsrat vertreten sein. Gewählt wird der Integrationsrat für jeweils fünf Jahre.

Wahlvorschläge
Als Kandidaten für die Wahl zum Integrationsrat können sich alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger aufstellen lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten/Bürgern (Listenwahlvorschlag) und Einzelbewerbern eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unterstützt werden. Natürlich muss der Wahlbewerber seine Zustimmung zur Kandidatur erklären. Erläuterungen zum Wahlvorschlagsverfahren und Vordrucke erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt.
Wahlvorschläge mussten bis zum 21.12.2009, 18 Uhr, beim Wahlbüro im Rathaus eingegangen sein.
Der Kommunalwahlausschuss hat im Januar einstimmig die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat am Sonntag, 7. Februar, beschlossen. Acht Bewerber aus der Wählergruppe "Integrationsliste", 14 Kandidaten aus der Wählergruppe "Internationale Demokratische Union" (IDU) und der Einzelbewerber Franz Niewelt stehen damit rechtmäßig zur Wahl.
Wahlberechtigte
Etwa 4.500 Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, den Integrationsrat zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Ausländer (außer Asylbewerber), die am Wahltag:
- mindestens 16 Jahre alt sind
- sich seit über einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (22.01.2010) in Castrop-Rauxel ihren Wohnsitz haben.
Wählen können auch alle Deutschen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Anders als die wahlberechtigten Ausländer, die automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, müssen die wahlberechtigten Deutschen bis zum 26.01.2010 (12. Tag) einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Anträge sind beim Wahlamt der Stadt erhältlich, eine Kopie der Einbürgerungsurkunde ist dem Antrag beizufügen.
Die Wahlberechtigten erhalten etwa drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der das Wahllokal steht, in dem sie wählen können.
Briefwahl
Neu in diesem Jahr ist die Briefwahl: Wer seine Stimme vorab per Briefwahl abgeben möchte, kann den Antrag entweder schriftlich, per E-Mail oder persönlich beim Wahlbüro stellen.
Wahlbüro
Adresse: Rathaus, Europaplatz 1, Zimmer 241, 44575 Castrop-Rauxel
Tel.: (02305) 106-2214 und -2211.
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Mi 8 - 12 Uhr und 14 - 14 Uhr, Fr 8 - 12 Uhr