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Briefwahl, Wahlschein

 

Sie können am Wahltag, 13. Mai 2012, nicht persönlich in ihr Wahllokal kommen? Ihre Stimme können Sie trotzdem abgeben  - per Briefwahl ab 23. April.

 

Dazu brauchen Sie nur einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Der Antrag für den Wahlschein ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Sie Mitte April automatisch nach Hause bekommen. Einfach den Antrag ausfüllen und ausreichend frankiert per Post oder persönlich ins Wahlbüro der Stadt Castrop-Rauxel schicken. Füllen Sie in jedem Fall den Antrag vollständig aus. Vergessen Sie nicht die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer - beide Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Auch formlos (Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum angeben und unterschreiben) kann der Antrag per Post, Fax, oder E-Mail an wahlbuero@castrop-rauxel.de beantragt werden - nicht jedoch telefonisch. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann persönlich im Wahlbüro oder auf dem Postweg.  

 

Einen Wahlschein benötigen Sie auch, wenn Sie in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen wollen als dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist.

 

Fristen 

Der Antrag zur Briefwahl kann in der Regel bis Freitag, 11. Mai um 18.00 Uhr beim Wahlbüro der Stadt Castrop-Rauxel, Sizungsraum 4 des Rathauses, gestellt werden. In Fällen plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung ist dies auch zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlbüro im Rathaus eingegangen sein. Wahlbriefe, die später bei der Stadt Castrop-Rauxel eingehen, können nicht mehr gewertet werden.

 

Verlust des Wahlscheins 

Der Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht des Wahlberechtigten. Er wird nur auf Antrag ausgestellt. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

 


 

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Wegweiser zur Briefwahl