Formen der Familienpflege
Bereitschaftspflege
Bereitschaftspflege ist die zeitlich begrenzte und kurzfristige Aufnahme eines Kindes oder mehrerer Kinder in der Familie.
Bei der Bereitschaftspflege werden die Eltern vorübergehend von ihrer familiären Verpflichtung entlastet, sei es aufgrund einer Krankheit, Haft, Krankenhausaufenthalt, psychischer Erkrankung oder Suchtkrankheit. In einigen Fällen dient die Unterbringung aber auch dazu abzuklären, wie es für das Kind weitergeht, wenn z. B. die Eltern drogen- oder alkoholabhängig sind und ihre Kinder vernachlässigt haben. In diesen Fällen ist oft unklar, ob die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückkehren oder ob ein neuer Lebensmittelpunkt in einer anderen Familie gesucht werden muss.
Soll das Kind zu seinen Eltern zurückkehren, ist es wichtig, die Beziehung zu den Eltern zu erhalten. Es sind häufige und regelmäßige Besuchskontakte zu den Eltern erforderlich. Eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Pflegeeltern, Eltern und Fachkräften vom Jugendamt) ist daher erforderlich. Das heißt, Sie müssen bereit sein, sich im Wechsel auf das Kind und dessen Familie einzulassen.
Sie erhalten ein monatliches Pflegegeld, das sich aus Erziehungsgeld und Unterhalt für das Pflegekind zusam-mensetzt. Mit dem Erziehungsgeld wird die Erziehungsarbeit der Pflegeeltern anerkannt.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
- Frau Kapteinat Tel.: 106 2527 Zimmer 33
- Frau Klein-Remmler Tel.: 106 2577 Zimmer 34
- Frau Koch-Hübener Tel.: 106 2548 Zimmer 37
Dauerpflege
Wenn Eltern ihre familiären Lebensumstände nicht in einem zeitlich für das Kind angemessenen Rahmen verbessern können, wird das Kind auf Dauer in eine Pflegefamilie vermittelt. Dies bedeutet, dass das Pflegekind bis zum Alter von 18 Jahren oder darüber hinaus in der Pflegefamilie verbleibt. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie bleibt häufig erhalten. Die Pflegeeltern begleiten und unterstützen die Kontakte des Kindes zu seinen leibli-chen Eltern. Sie erhalten ein monatliches Pflegegeld, das sich aus dem Erziehungsgeld und Unterhalt für das Pflegekind zusammensetzt. Mit dem Erziehungsgeld wird die Erziehungsarbeit der Pflegeeltern anerkannt.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Frau Dudziak Tel.: 106 2576 Zimmer 39
- Frau Funke Tel.: 106 2946 Zimmer 33
- Frau Kapteinat Tel.: 106 2548 Zimmer 33
- Frau Klein-Remmler Tel.: 106 2577 Zimmer 34
- Frau Koch-Hübener Tel.: 106 2548 Zimmer 37
- Frau Kralemann Tel.: 106 2568 Zimmer 35
Besondere Pflegeformen
Für Kinder mit besonderen Beeinträchtigungen (d. h. mit erhöhten Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungspersonen) brauchen wir Menschen mit Erziehungserfahrung und Einfühlungsvermögen. Diese Pfle-gefamilien weisen eine besondere Eignung aufgrund ihrer Lebenserfahrung oder aufgrund einer pädagogischen Ausbildung auf.
Sie erhalten ein monatliches Pflegegeld, das sich aus einem erhöhten Erziehungsgeld und Unterhalt für das Pfle-gekind zusammensetzt. Mit dem Erziehungsgeld wird die Erziehungsarbeit der Pflegeeltern anerkannt.
Ihre Ansprechpartnerin:
- Frau Klein-Remmler Tel.: 106 2577 Zimmer 34