Kopfbild-Castrop-Rauxel
 
Startseite > Familie, Gesundheit, Bildung und Soziales > Familie und Bildung > Familie und Partnerschaft

Elterngeld

Das für Geburten ab dem 01.01.2007 zustehende Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion.

 

Sollten Sie vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig gewesen sein, können Sie den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR beantragen. Je nach Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes, kann Elterngeld bis zu einer Höhe von 1.800 EUR gewährt werden.

 

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) macht die Leistungshöhe von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig.

 

 

Die Bearbeitung von Elterngeldanträgen aus Castrop-Rauxel erfolgt beim

Kreis Recklinghausen, Tel. (02361) 53-6595.

 

 

Anträge liegen auch in der Infostelle Soziales im Rathaus, Eingang E, 1. Etage, Europaplatz 1, für Sie bereit, Tel. (02305) 106-2475, -2452.

 

 


Links

Über das Thema Elterngeld informieren auch:

 

Kreis Recklinghausen

 

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend