Sie haben Nachwuchs?
Herzlichen Glückwunsch!!
Genießen Sie zunächst die ersten schönen Stunden gemeinsam mit Ihrem neugeborenen Kind und wenden Sie sich dann innerhalb einer Woche zur Anmeldung an das Standesamt des Geburtsortes.
Um eine Geburtsurkunde für Ihr Kind zu erhalten, benötigen Sie die Geburtsanzeige, die Ihnen im Krankenhaus ausgehändigt wird. Außerdem werden noch weitere Unterlagen benötigt, die von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig sind:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und
ledig sind, benötigen Sie:
- die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- den Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden im Original (ggf. auch von beiden Eltern)
- die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter (vom Jugendamt oder Standesamt)
- evtl. die Erklärung über die gemeinsame Sorge (vom Jugendamt)
geschieden oder verwitwet sind, benötigen Sie:
- die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- den Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Eheregister Ihrer letzten Ehe, aus der die Scheidung bzw. der Tod des Ehepartners hervorgeht. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Heiratsortes. Alternativ kann auch das Stammbuch der aufgelösten Ehe sowie zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners vorgelegt werden, wenn Sie nach Auflösung der Ehe keine Namensänderung gemacht haben (bspw. Wiederannahme des Geburtsnamens)
- die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter (vom Jugendamt oder Standesamt)
- evtl. die Erklärung über die gemeinsame Sorge (vom Jugendamt)
verheiratet sind, benötigen Sie:
- die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- den Personalausweis oder Reisepass
- eine Familienbuchabschrift bzw. eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters (befindet sich in der Regel im Stammbuch, das Ihnen bei der Eheschließung ausgehändigt wurde)
Achtung: Wenn Sie früher eine andere Staatsangehörigkeit hatten, ist zusätzlich Ihre Einbürgerungsurkunde bzw. Vertriebenenausweis o.Ä. erforderlich (der Personalausweis reicht nicht aus) - wenn die Eheschließung nach dem 31.12.2008 stattgefunden hat, zusätzlich die Geburtsurkunde beider Eltern im Original
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und
ledig sind, benötigen Sie:
- die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- den Reisepass mit Aufenthaltstitel
- eine Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung
- die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter (vom Jugendamt oder Standesamt)
- evtl. die Erklärung über die gemeinsame Sorge (vom Jugendamt)
geschieden oder verwitwet sind, benötigen Sie:
- die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- den Reisepass mit Aufenthaltstitel
- bei Eheschließung im Inland: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Eheregister Ihrer letzten Ehe. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Heiratsortes.
- bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung und Scheidungsurteil (im Original mit Übersetzung bei Scheidung im Ausland) und die Geburtsurkunde wenn Sie im Inland geboren sind
- die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter (Jugendamt/Standesamt)
- evtl. die Erklärung über die gemeinsame Sorge (Jugendamt)
- Die Geburtsurkunde, wenn die Eheschließung nach dem 31.12.2008 im Inland erfolgt ist und Sie in Deutschland geboren sind.
verheiratet sind, benötigen Sie:
- die Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (von beiden Elternteilen unterschrieben)
- den Reisepass mit Aufenthaltstitel
- bei Eheschließung im Inland: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Eheregister Ihrer letzten Ehe. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Heiratsortes.
- Ihre Geburtsurkunden, wenn Sie nach dem 31.12.2008 geheiratet haben
- bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung und Ihre Geburtsurkunde wenn Sie im Inland geboren sind
Selbstverständlich kann hier nicht jeder Einzelfall aufgeführt werden; setzen Sie sich bei weiteren Fragen einfach zunächst telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 10,- EUR erhoben.
Zusätzlich zur Geburtsurkunde Ihres Kindes erhalten Sie je eine kostenfreie Geburtsbescheinigung für:
- Mutterschaftsgeld
- Kindergeld
- Elterngeld
Diese Bescheinigungen werden nur ein einziges Mal ausgestellt; bewahren Sie sie daher sorgfältig auf bzw. reichen Sie sie schnellstmöglich bei den entsprechenden Stellen ein.
Sollten Sie noch Fragen zur Vornamens- oder Familiennamensführung des Kindes haben, beraten und informieren wir Sie gerne telefonisch oder auch persönlich.
Unsere Öffnungszeiten können Sie hier abrufen.

