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Familienbuch ...

Vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde grundsätzlich bei jeder Eheschließung in den alten Bundesländern von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen worden ist, ein Familienbuch angelegt (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie!); seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. 

 

Seit 01.01.2009 werden keine Familienbücher mehr angelegt, sondern lediglich die bestehenden Familienbücher als sogenannte Eheregister beim Heiratsstandesamt weitergeführt.

Es erfolgen Eintragungen über Scheidung, Tod der Ehegatten, Kirchenaus- oder -eintritte und Namensänderungen. 


Heirat