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Scheidung im Ausland

Ausländische Gerichtsurteile entfalten unmittelbare Rechtswirkungen nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. In Deutschland bedarf es der offiziellen Anerkennung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der entsprechende Antrag kann im Standesamt gestellt werden. Dazu nötig sind im Regelfall das Original der Heiratsurkunde sowie des Scheidungsurteils mit Übersetzung durch einen in Deutschland (!) ermächtigten Übersetzer und ein aktueller Einkommensnachweis des Antragsstellers, da die Bearbeitungsgebühr des OLG Düsseldorf einkommensabhängig ist. Zur Klärung weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an einen der Standesbeamten.

 


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