Vornamensänderung
Wenn die Geburtsbeurkundung abgeschlossen ist, kann ein Vorname nur per sog. "behördlicher (öffentlich-rechtlicher) Namensänderung" durch die Namensänderungsbehörde des Kreises Recklinghausen kostenpflichtig geändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im hiesigen Bürgerbüro bei Herrn Kirstein, Tel.: 02305/106-2280 oder direkt in Recklinghausen bei dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Niestroj, Tel.: 02361/53-5030.

