Gesetzlicher Hintergrund
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) verfolgt folgende Ziele:
- Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wird präzisiert und gestärkt.
- Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder deren Entwicklung beobachten und dokumentieren, sofern eine Zustimmung der Eltern vorliegt.
- Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen aufgenommen mit dem Ziel, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
- Die Zusammenarbeit mit der Schule wird intensiviert.
Kindertageseinrichtungen werden durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiter entwickelt.
Die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder werden nachhaltig ausgebaut. - Die Kindertagespflege wird landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert.
- Die integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen wird abgesichert.
- Der Gesundheitsschutz für Kinder wird gestärkt.
- Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur eingeführt.
- Bürokratische Hürden werden abgebaut und vorhandene Standards so gestaltet, dass Angebote flexibler und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden können.
- Die Qualität der Einrichtungen wird u. a. durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals sowie durch weitreichende Evaluierung gesichert.
Elternmitwirkung
Weil Tageseinrichtungen für Kinder familienergänzend arbeiten, ist die Elternmitwirkung gesetzlich festgelegt und von den Erzieherinnen aller Tageseinrichtungen gewünscht. Eltern, deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen, können das Leben in den Kindertageseinrichtungen mitgestalten und in drei Gremien mitwirken: in der Elternversammlung, im Elternrat und im Rat der Tageseinrichtung. Seit Ende 2011 gibt es auch den Jugendamtselternbeirat.
- Zur Elternversammlung treffen sich die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, vom Träger der Einrichtung Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten zu verlangen und sich dazu zu äußern. Die Elternversammlung kann auch in der jeweiligen Gruppe stattfinden. Die Elternversammlung wählt den Elternrat.
- Der Elternrat besteht aus Vertretern der Eltern, die von der Elternversammlung gewählt werden. Aus jeder Gruppe sollen Erziehungsberechtigte im Elternrat vertreten sein. Deshalb werden aus jeder Gruppe ein Mitglied und ein Ersatzmitglied gewählt. Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und den pädagogischen MitarbeiterInnen. Die Eltern sollen wissen, wer ihre Kinder betreut. Deswegen ist der Elternrat bei der Einstellung und der ordentlichen Kündigung von pädagogischen Kräften zu hören. Der Elternrat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Jahr.
- Gemeinsam mit den Trägern und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung bildet der Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. In ihm beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundsätze der pädagogischen Arbeit. Dazu gehören auch die Ausstattung der Einrichtung und die Vereinbarung von Aufnahmekriterien und Öffnungszeiten.
Weitere Mitwirkungsmöglichkeit durch den Jugendamtselternbeirat
Ende November 2011 wurde in Castrop-Rauxel erstmalig ein Jugendamtselternbeirat gewählt.
Grundlage dafür ist das 1. Änderungsgesetz des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Einen Elternbeirat für jede einzelne Kindertageseinrichtung sah bereits die KiBiz-Fassung von 2007 vor. Neu ist, dass diese Elternbeiräte auf örtlicher Ebene sogenannte Jugendamtselternbeiräte wählen können.
Kerstin Leder (Ev. Kindergarten Bladenhorst), Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates, ihre Stellvertreter Olaf Holtermann (städtische Kindertageseinrichtung Lummerland) und Maike Rung (städtische Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt) sowie die Schriftführerinnen Elke Kinkeldei und Julia Skovo wurden von den Elternbeiratsmitgliedern Ende November 2011 für ein Jahr gewählt. Die Fünf vertreten als Sprachrohr der Eltern deren Interessen gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtungen und gegenüber dem Jugendamt.
Der Bereich Kinder- und Jugendförderung / Schule der Stadtverwaltung unterstützt und begleitet den Jugendamtselternbeirat, auch über dessen Gründungsphase hinaus. "Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Jugendamt und Kindertageseinrichtung ist wichtig. Schließlich vertrauen die Eltern ihre Kinder für einen großen Teil des Tages den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kitas an. Das erfordert ein hohes Maß an Transparenz in der Arbeit der Einrichtungen gegenüber den Eltern“, so Claudia Wimber, Abteilungsleiterin `Kindertageseinrichtungen` im Bereich Kinder- und Jugendförderung / Schule.
Der neue, gesetzlich vorgesehene Jugendamtselternbeirat soll das Vertrauen der Eltern in die Kindertageseinrichtungen stärken. In ihm sollen alle Angelegenheiten erörtert werden, die für mehrere oder sogar für alle Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel gelten, zum Beispiel der Betreuungsbedarf oder Elternwünsche zum Angebot der Kindergärten.
Den Wahlen in den einzelnen Kommunen folgt die Wahl eines Elternbeirates auf Landesebene.
Kontakt zum Jugendamtselternbeirat
E-Mail elke.kinkeldei@gmx.de
Nähere Informationen im Bereich Kinder- und Jugendförderung/Schule bei Claudia Wimber, Tel. (02305) 106-2542, E-Mail claudia.wimber@castrop-rauxel.de

