Hilfen zur Erziehung
Das Team "Hilfen zur Erziehung" bietet Hilfe und Unterstützung für Mütter, Väter, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Problemen in Familie und Erziehung an. Zusätzlich zur Beratung können bei Bedarf weitere intensivere Hilfen, zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, Tagesgruppen angeboten werden. Sollte ein weiteres Zusammenleben zwischen Eltern, Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich sein, kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder einem Heim erfolgen. Die Beratung ist kostenlos und kann im Haus für Jugend und Familie oder auch in der Familie durchgeführt werden.
Gemeinsam Lösungen finden
Aufgabe des Dienstes "Hilfen zur Erziehung" ist es, mit Eltern gemeinsam Lösungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu finden. Nach einem ersten Gespräch, in dem gemeinsam die Situation und Probleme festgestellt und analysiert werden, steht die Suche nach einer geeigneten Form der Unterstützung im Mittelpunkt.
Im Notfall ist der Bereitschaftsdienst unter Tel. 3040 zu erreichen
Jedes Kind und jeder Jugendliche kann sich an die Mitarbeiter der Abteilung "Hilfen zur Erziehung" wenden und um Hilfe bitten. Eine Beratung auch ohne Nennung des Namens ist möglich. Kinder und Jugendliche in akuten Notsituationen können sich auch nach den Sprechzeiten und an den Wochenenden an den Bereitschaftsdienst wenden, der über die Polizei erreichbar ist, Tel. (02305) 3040.
Für jede Straße in Castrop-Rauxel gibt es im Bereich "Hilfen zur Erziehung" einen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin, der/die sich gut mit den im jeweiligen sozialen Umfeld vorhandenen Stellen und Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, freien Trägern der Jugendhilfe auskennt.
Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
Der Dienst "Hilfen zur Erziehung" schützt Kinder und Jugendliche bei Vernachlässigung, bei körperlicher und seelischer Misshandlung und vertritt die Interessen des Kindes vor dem Familiengericht. Zu den weiteren Aufgabenstellungen gehört die Mitwirkung in Familienrechtsangelegenheiten und Sorgerechtsverfahren.

