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Wohngeld/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz


Wohngeld ist ein Zuschuss zu Wohnraumkosten für einkommensschwache Personen, der sowohl an Mieter (Mietzuschuss) als auch an Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) gezahlt wird.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeldleistungen erhalten, hängt im wesentlichen von drei Faktoren ab:

 

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

 

Antragsvordrucke erhalten Sie in der Info-Stelle Soziales Rathaus, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel, Eingang E/F 1. Etage oder direkt bei Ihrer Wohngeldstelle, gleicher Eingang, Zimmer Nr. 189 bis 195.
Dort können Sie die Unterlagen auch wieder abgeben oder Sie reichen den Antrag über den Postweg ein.

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung.

Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung längerer Wartezeiten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.