Bauantrag im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Wird ein Bauantrag im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes gestellt, wird überprüft, ob das beabsichtigte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist, das heißt, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und die Erschließung gesichert ist.
Jedem Bauherrn ist daher zu empfehlen, sich zu informieren, ob das Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegt, und gegebenenfalls welche Bestimmungen der geltende Bebauungsplan festlegt. So kann die Planung frühzeitig angepasst werden, und Einschränkungen, zum Beispiel zur Geschossigkeit, können berücksichtigt werden.
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen können Sie über den nachfolgenden Link direkt abrufen:
Stadtplan mit Darstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne
Die Bebaubarkeit von Grundstücken wird jedoch nicht nur durch Bebauungspläne geregelt. In den Bereichen des Stadtgebiets, in denen kein Bebauungsplan existiert, gelten die Vorschriften der § 34 BauGB für den unbeplanten Innen- und § 35 BauGB, für den Außenbereich.

