Kopfbild-Castrop-Rauxel
 
Startseite > Stadtentwicklung > Bauen und Wohnen > Denkmalschutz

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Ein Denkmal ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.

 

Denkmäler werden nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unterschieden nach Baudenkmälern, Denkmalbereichen, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern.

 

Hammerkopfturm  Erinturm Schloß Bladenhorst

Hammerkopfturm                    Erinturm                               Schloß Bladenhorst

 

Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Denkmäler in Castrop-Rauxel ist die Untere Denkmalbehörde beim Bereich Stadtplanung zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass der Unteren Denkmalbehörde der Landschaftsverband als Fachbehörde zur Seite steht.

Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzes

Für alle baulichen Veränderungen, die an einem Denkmal geplant sind, ist eine Erlaubnis vor Beginn der Arbeiten erforderlich (vgl. § 9 (1) DSchG NRW). Diese ist formlos und schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde im Bereich Stadtplanung einzuholen. Den Genehmigungsantrag können Sie direkt hier herunterladen.

 

Eine Erlaubnis ist ebenfalls erforderlich, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder Bodendenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird oder wenn bewegliche Denkmäler beseitigt oder verändert werden sollen.

Denkmalliste

Wird ein Objekt als Denkmal bewertet und eingestuft, so wird es in die sogenannte Denkmalliste der betreffenden Gemeinde eingetragen und katalogisiert.

 

Dabei spielen oft regionale Besonderheiten eine Rolle. Spezifisch für die Denkmallandschaft in Nordrhein-Westfalen sind Industrie- und Technikdenkmäler wie auch in Castrop-Rauxel zum Beispiel das Fördergerüst Schacht 7 der ehemaligen Zeche Erin im Erin-Park und der Hammerkopfturm Schacht 3 im Stadtteil Schwerin.

 

Das Schloss Bladenhorst als gut erhaltenes Wasserschloss ist ebenfalls typisch für diese Gegend Nordrhein-Westfalens sowie auch das Alte Rathaus oder verschiedene Bürgerhäuser.

 

So gibt es herausragende Beispiele für die Baugeschichte der unterschiedlichen Epochen, jedoch auch eine Vielzahl von Denkmälern, die vielleicht erst auf den zweiten Blick erkennen lassen, warum sie für die Dokumentation der Entwicklung einer Region von örtlicher Bedeutung sind.

Denkmalplakette

Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, all diese Orte zu bewahren, an denen Geschichte erlebbar bleibt. Als Dokumentation nach außen können Denkmäler in Nordrhein-Westfalen durch die sogenannte Denkmalplakette gekennzeichnet werden.

 

 


Kontakt

Stadt Castrop-Rauxel

Bereich Stadtplanung

Europaplatz 1

44575 Castrop-Rauxel

 

Dipl.-Ing. Carola Wilk

Tel. (02305) 106-2669

E-Mail carola.wilk@castrop-rauxel.de

 

Links

Tag des offenen Denkmals

 

LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

 

Denkmalschutzgesetz NRW 

 

Downloads

Steuertipps für Denkmaleigentümer (pdf)

 

Genehmigungsantrag für bauliche Veränderungen (pdf)

 

"denk-mal" Radtour

Broschüre Nordroute

Übersichtsplan Nordroute

 

Broschüre Südwest-Route

Übersichtsplan Südwest-Route

 

 

 

 

 

Denkmalplakette

Denkmalplakette NRW