Bebauungsplan
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die noch unverbindliche Darstellung des Flächennutzungsplanes konkretisiert, es werden verbindliche Festsetzungen getroffen. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlagen sind dasBaugesetzbuch (BauGB) und die Gemeindeordnung (GO NRW).
Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, Festsetzungen durch Text und die Zeichenerklärung.
Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch angegeben. Dazu gehören unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), die Bauweise, Flächen für Sport- und Spielanlagen, Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und Verkehrsflächen.

Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, wobei zwei Arten der Bürgerbeteiligung, nämlich die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Auslegung vorgeschrieben sind. Das Baugesetzbuch schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor, die im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel erfolgt
Rechtskräftige Bebauungspläne
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen stehen im Internet bereit und sind über den nachfolgenden Link direkt abrufbar: Stadtplan mit Darstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne


