Flächennutzungsplan
Im Folgenden erfahren Sie, was ein Flächennutzungsplan ist und welche Funktion er hat.
Was ist ein Flächennutzungsplan (FNP) ?
Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.
Er zeigt die Nutzungen und Planungen in den verschiedenen Stadtteilen auf, wie z. B. Flächen zum Wohnen, gewerbliche Bereiche, Flächen für die Landwirtschaft oder Bereiche für Erholungszwecke und den Naturschutz.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitende Bauleitplanung behördenverbindlich und bildet die Grundlage für spätere rechtsverbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne). Aus dem Flächennutzungsplan kann ein Bauinteressent also nur eine erste generelle Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens ableiten, jedoch hat er darauf begründet auf die Durchführung seines Bauvorhabens keinen rechtlichen Anspruch. Das Vorhaben selbst muss den jeweiligen Vorgaben der verbindlichen Bauleitplanung - des jeweiligen Bebauungsplans - entsprechen.
Welche Bedeutung hat der Flächennutzungsplan für den Bürger?
- Der FNP ist ein behördenverbindliches Verwaltungsprogramm, das die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets bildet
- Er entfaltet, mit wenigen Ausnahmen, gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung, zeigt jedoch auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt und welche unbebaut belassen werden sollen
- Der FNP bildet die Grundlage und den Rahmen für die Erarbeitung von Bebauungsplänen, die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthalten und die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde leiten
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Bereits mit dem Beschluss zur Aufstellung des FNPs am 24. Februar 2005 wurde angestrebt, den neuen FNP möglichst effizient aufzustellen. Dies machte eine besondere Vorgehensweise im Ablauf des Aufstellungsverfahrens erforderlich.
Das Zukunftsprojekt Castrop-Rauxel übernimmt in diesem Zusammenhang eine besondere Funktion, da es dazu diente, im Vorfeld des Neuaufstellungsverfahrens einen umfangreichen Diskussionsprozess mit der Öffentlichkeit über Ziele und Strategien der Stadtentwicklung anzustoßen.
1. Beschluss zur Neuaufstellung wurde am 24. Februar 2005 gefasst
2. Zukunftsprojekt (ab 2005) Link zum Zukunftsprojekt:

- Informelle Beteiligung der Bürger in Form von Stadtteilgesprächen
- Diskussion mit der Öffentlichkeit über Ziele und Strategien der Stadtentwicklung
- Ergebnisse bilden die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des neuen FNP
3. Informelle Kommunale Planungen (ab 2006)
Masterplan Mobilität - Wohnbaulandanalyse
- Forstlicher Fachbeitrag
- Landwirtschaftlicher Fachbeitrag
- diverse Fachgutachten
4. Informelle Beteiligung der Bereiche und Behörden (2006)
- Berücksichtigung aller relevanten Informationen
- Wesentlicher Teil der Bestandsaufnahme
5. Interfraktioneller Lenkungskreis (ab 2009)
- Handlungsfeld Wohnen
- Handlungsfeld Freiraum, Klima und Umwelt
- Handlungsfeld Wirtschaft
- Handlungsfeld Infrastruktur
6. Beschluss des Vorentwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
- Beschluss 24.06.2010
- Beteiligung 01.11.2010 - 29.11.2010
7. Beschluss des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden
- Beschluss 14.07.2011
8. Öffentlichen Auslegung 15.08.2011 bis 23.09.2011
- Öffentliche Auslegung 15.08.2011 - 23.09.2011
9. Feststellungsbeschluss
- Beschluss 03.05.2012
10. Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
- 05.09.2012
11. Bekanntmachung im Amtsblatt - rechtswirksam
- 05.10.2012
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Leitlinien und Ziele des neuen Flächennutzungsplans
Die im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2025 ausgearbeiteten Leitlinien und Ziele für die Entwicklung der Stadt Castrop-Rauxel sollen aufzeigen, wohin sich die Stadt in den nächsten 15 Jahren entwickeln kann und will.
Die Leitlinien und Ziele für die zukünftige Entwicklung, die sich auf für die Stadtentwicklung relevante Untersuchungen, Fachbeiträge, Gutachten und Prognosen stützen, lassen sich in insgesamt vier Themenschwerpunkte einordnen:
- Wohnen
- Freiraum, Klima und Umwelt
- Wirtschaft
- Infrastruktur
Wohnen
Die zukünftige Entwicklung von Wohnbauflächen muss die speziellen Bedarfe und Markterfordernisse berücksichtigen und entsprechend Wohnbauflächen an attraktiven Standorten bereitstellen. Ziel ist es, ein zielgruppengerechtes Wohnangebot zu sichern.
Für den Themenschwerpunkt Wohnen ergeben sich die allgemeinen Hauptziele:

- Bedarfsgerechte Wohnbauflächenentwicklung
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung
- Stärkung der Wohnqualität
- Bereitstellung individueller Wohnangebote
Freiraum, Klima und Umwelt
Die Berücksichtigung der Belange von Freiraum, Klima und Umwelt im Rahmen der zukünftigen Stadtentwicklung bildet eine wesentliche Grundlage für die Sicherung der Qualitäten der Stadt Castrop-Rauxel und die Schonung wichtiger Ressourcen. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung besteht die Notwendigkeit, die Freiräume als ökologische Ausgleichsräume für den Siedlungsraum und die Freiraumfunktionen für Mensch, Natur und Umwelt langfristig zu erhalten, zu sichern und in ihren Qualitäten zu steigern.
Als Hauptziele des Themenschwerpunkts Freiraum, Klima und Umwelt sind zu nennen:
- Erhalt vorhandener Freiflächen und Schutz ökologisch sensibler Bereiche
- Entwicklung eines zusammenhängenden Freiflächensystems
- Entwicklung zur klimaneutralen Stadt
- Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe
- Erhalt und Vermehrung von Wald
- Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer
Wirtschaft
Die Stadt Castrop-Rauxel befindet sich nach wie vor im Strukturwandel. Wichtige Bausteine im Rahmen des Strukturwandels sind die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben unterschiedlicher Branchen sowie der Ausbau des Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Einzelhandelssektors in der Stadt. Für die Standortentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist auch weiterhin die Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur ein wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung.
Die allgemeinen Hauptziele für den Themenschwerpunkt Wirtschaft sind:
- Bedarfsgerechte Bereitstellung von Gewerbeflächen
- Stärkung der vorhandenen Standorte
- Konzentration auf Flächenrecycling
- Stärkung der Zentrenstruktur im Sinne der "Stadt der kurzen Wege"
Infrastruktur
Die infrastrukturelle Ausstattung der Stadt Castrop-Rauxel hat einen wesentlichen Einfluss auf die Wohn- und Wirtschaftsentwicklung. Daher ist es unter anderem Aufgabe des FNP 2025 die planerischen Voraussetzungen für die Anpassung der Infrastruktur an die Entwicklung der Siedlungsstruktur zu schaffen.
Für den Themenschwerpunkt Infrastruktur ergeben sich die allgemeinen Hauptziele:
- Bedarfsorientierter Umbau der sozialen Infrastruktur
- Qualität statt Quantität
- Ausbau eines stadt- und umweltverträglichen Verkehrs im Sinne der "Stadt der kurzen Wege"
Was stellt der Flächennutzungsplan dar?
Der FNP ist als sog. vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der kommunalen Bauleitplanung
- Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt in den Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Nutzung dar
- Nicht parzellenscharf werden unter anderem dargestellt
- Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen)
- Flächen für den Gemeinbedarf (z. B. Bildungseinrichtungen und sportlichen, sozialen, gesundheitlichen sowie kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen)
- Flächen für den Verkehr
- Freiflächen (Grünflächen, Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft und den Wald)
Flächennutzungsplan - Plan und Begründung
Weitere Unterlagen - Downloadbereich
Der vorliegende Flächennutzungsplans stellt den vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 03. Mai 2012 beschlossene Stand dar.
Die im Rahmen der Erarbeitung erstellten Gutachten und Fachbeiträge können sie im Infoportal zum Flächennutzungsplan einsehen.
Rechtlicher Hinweis
Die auf diesen Seiten und im Infoportal dargestellten Pläne und Texte dienen lediglich der Information der Öffentlichkeit. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Fachliche Auskünfte und Beratung zum Flächennutzungsplan, zum aktuellen Stand des Planverfahrens und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Castrop-Rauxel (siehe Kontakt).
Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc). verbleiben in jedem Fall bei der Stadt Castrop-Rauxel.
Falls Sie noch Fragen zum Aufstellungsverfahren, zu Details des Entwurfs zum neuen Flächennutzungsplan haben sollten, so stehen Ihnen die nebenstehenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
Sie können auch jederzeit per Post oder per E-Mail (unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift) Fragen an den Bereich Stadtplanung senden.





