Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar.
Er zeigt die Nutzungen und Planungen in den verschiedenen Stadtteilen auf, wie z. B. Flächen zum Wohnen, gewerbliche Bereiche, Flächen für die Landwirtschaft oder Bereiche für Erholungszwecke und den Naturschutz.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitende Bauleitplanung behördenverbindlich und bildet die Grundlage für spätere rechtsverbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne). Aus dem Flächennutzungsplan kann ein Bauinteressent also nur eine erste generelle Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens ableiten, jedoch hat er darauf begründet auf die Durchführung seines Bauvorhabens keinen rechtlichen Anspruch. Das Vorhaben selbst muss den jeweiligen Vorgaben der verbindlichen Bauleitplanung - des jeweiligen Bebauungsplans - entsprechen.
Der neue Flächennutzungsplan der Castrop-Rauxel wurde am 03.05.2012 vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.10.2012 sowie am 22.02.2013 ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.


