Rahmenpläne und Konzepte
Konzepte mit einem thematischen Schwerpunkt sind zum Beispiel das Zentren- und Einzelhandelskonzept, das Vergnügungsstätten- oder auch das Kompensationsflächenkonzept. Je nach thematischer Ausrichtung geben diese Konzepte, unter anderem die Zielrichtung für die Entwicklung von Bauleitplänen vor oder auch Hinweise für planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen.
Städtebauliche Konzepte dagegen, wie auch Rahmenpläne, sind informelle Darstellungen räumlicher Entwicklungsvorstellungen, die häufig als Vorbereitung für ein Bebauungsplanverfahren dienen, da sie wesentliche Vorteile bieten. Auf Grund des informellen Charakters gibt es weder Vor-gaben über Mindestinhalte noch über Darstellungsweisen.
Während für Bebauungspläne durch das Baugesetzbuch abschließend geregelt ist, welche Festsetzungen mindestens getroffen werden müssen und welche Inhalte geregelt werden können, bieten Rahmenpläne und städtebauliche Konzepte die Möglichkeit, ausgewählte Aspekte und Prob-leme einzugrenzen und darzustellen. Durch die Illustration künftiger Nutzungen, Nutzungsalternativen, Restriktionen oder ähnlichen Inhalten in groben Zügen werden überschaubare Erläuterungs- und Entscheidungsgrundlagen geliefert, die einen Überblick für Alternativenprüfungen oder auch über mögliche Entwicklungen geben.
Auch bei der Wahl der Darstellungen in Rahmenplänen und Konzepten hat der Entwurfsverfasser mehr Freiheiten. Während bei Bauleitplänen die Planzeichenverordnung vorgibt, welche Farben und Symbole genutzt werden müssen, bieten informelle Planungen die Möglichkeit städtebauliche Ideen anschaulicher und für Laien leichter nachvollziehbar abzubilden.
Rahmenpläne und Konzepte werden daher häufig als eine erste Annährung an ein Plangebiet oder ein Themenfeld genutzt. Sie liefern Grundla-gen für Entscheidungsprozesse und Handlungskonzepte, vermitteln grundsätzliche Ideen oft plakativer als ein detailgetreuer städtebaulicher Entwurf oder ein Bebauungsplan und können somit auch zu einer besseren Information interessierter Bürgerinnen und Bürgern beitragen.

