Sie beginnt am Rande der Castroper Altstadt an der Kreuzung Altstadtring / Widumer Straße, führt am Stadtgarten entlang und endet in Obercastrop an der Kreuzung Cottenburgstraße: die Schillerstraße. Mit ihren 700 Metern Länge ist sie eine wichtige Verbindungsstrecke und spielt eine große Rolle beim Thema Nahmobilität - die Schillerstraße soll zur Fahrradstraße umgebaut werden, auf der der Radverkehr Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmenden hat. Den Weg dafür geebnet hat ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Castrop-Rauxel.
Mehrere Planungsvarianten
Um die verschiedenen Planungsvarianten für dieses Vorhaben der Öffentlichkeit vorzustellen, lädt die Stadtverwaltung zu einer Bürgerinformationsveranstaltung am Montag, 3. Juni, um 18.00 Uhr im Marcel-Callo-Haus, Schillerstraße 3a, ein. Das beauftragte Planungsbüro und die Stadt Castrop-Rauxel werden die Planungsvarianten erläutern und Hinweise und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufnehmen.
Zudem werden die Planunterlagen auf der Bürgerbeteiligungsplattform https://mitmachen.castrop-rauxel.de/fahrradstrasseschillerstrasse online eingestellt. Hier können ebenfalls Hinweis und Anregungen gegeben werden.
Es wurden mehrere Entwürfe für die einzelnen Streckenabschnitte der Schillerstraße erarbeitet: für den nördlichen Abschnitt, für den Knotenpunkt Schillerstraße / Viktoriastraße, für den Abschnitt Victoriastraße bis Glückaufstraße, für den Knotenpunkt Glückaufstraße / Schillerstraße, für den Weg westlich des Stadtgartens sowie für den Knotenpunkt Schillerstraße / Cottenburgstraße / Christinenstraße. Diese Planungsvarianten bilden die Grundlage der politischen und der öffentlichen Beteiligung, aus der heraus eine Vorzugsvariante entwickelt werden soll.
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt wird dann aus den Planungsvarianten in Verbindung mit den Hinweisen und Anregungen aus der Beteiligung eine Vorzugsvariante entwickelt und eine Entwurfsplanung für die Fahrradstraße auf der Schillerstraße erarbeitet, die dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Um die bauliche Umsetzung zu finanzieren, sollen Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster beantragt werden. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahme ist also noch von einer Zusage der Fördermittel abhängig, die frühestens 2025 erwartet wird.
Hintergrund
2021 hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel das Nahmobilitätskonzept verabschiedet als strategische Grundlage der Mobilitätsplanung, um die Nahmobilität gesamtstädtisch zu fördern. Ergänzend dazu wurde 2022 das Umsetzungskonzept beschlossen, in dem die Einzelmaßnahmen zeitlich priorisiert wurden. 2023 ist die Stadt Castrop-Rauxel in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) aufgenommen worden.