Ziel des Katasters soll es sein, bei den Gebäuden in städtischer Hand Flächen für eine solare Nutzung auszuweisen. Hierzu kann das Kataster eine erste Einschätzung geben, auf welcher Dachfläche sich eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich betreiben lässt.
In dem Kataster sind insgesamt 659 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von 111.490 Quadratmetern aufgelistet.
Solarerträge auch bei West- oder Ostausrichtung
In Deutschland werden die höchsten Solarerträge von Photovoltaikanlagen erzielt, wenn diese in einem Winkel von circa 30 bis 40 Grad ausgerichtet sind.
Aber auch bei kompletter West- bzw. Ostausrichtung sind bei richtiger Dachneigung noch Erträge bis zu 90 Prozent gegenüber der optimalen Ausrichtung zu erzielen. Dabei gilt: je größer die Abweichung zur Südausrichtung, desto flacher der Neigungswinkel.
Damit Interessenten geeignete Dachflächen auswählen können, ist unter Annahme einer Solarausbeute von 820 kWh/kWpeak und einer benötigten Dachfläche von 10 Quadratmeter/kWpeak ein theoretischer Solarertrag für jede Fläche unter Berücksichtigung der Himmelsrichtung und der Dachneigung ermittelt worden.
Weitere Informationen
Eine eventuelle Beschattung der Fläche durch Bäume, Masten oder andere Bauwerke ist in die Berechnung nicht eingeflossen. Zur weiteren Eingrenzung ist neben Luftbildern der Objekte, die Ausrichtung, die Größe und die Neigung der einzelnen Dachflächen sowie die Art und das Herstelljahr der Dacheindeckung ausgewiesen. Als weitere Information ist für jede Fläche aufgeführt, ob eine Belegung möglich ist beziehungsweise ob diese noch „Frei“, „Belegt“, oder „Teilbelegt“ ist.
Wobei nicht nur Flächen mit einer vorhandenen Photovoltaikanlage beziehungsweise thermischen Solaranlage als „Teilbelegt“ gekennzeichnet sind, sondern auch solche, in denen übermessene Dachaufbauten wie kleine Erker oder Dachgauben etc. enthalten sind.
Ist eine attraktive Fläche ermittelt worden, hat durch den zukünftigen Anlagenbetreiber eine statische Beurteilung der Dachkonstruktion zu erfolgen.
Ergänzend zu der statischen Machbarkeit ist des Weiteren zu prüfen, wo die technischen Einbauten wie Wechselrichter, Schneefanggitter, Einbindung der Anlage in die Blitzschutzanlage des Gebäudes, DC-Freischaltungsstelle etc. zu montieren sind beziehungsweise wie die Kabelführung von den Solarmodulen über die Wechselrichter zum Einspeisepunkt des Energieversorgers unauffällig und ohne Beeinträchtigung der Nutzer durch das Gebäude verlegt werden kann.
Alle diese Prüfungen haben in Abstimmung mit dem Immobilienmanagement der Stadt Castrop-Rauxel zu erfolgen.
Bei sämtlichen Flächen behält sich die Stadt Castrop-Rauxel eine Einzelprüfung vor, ob sonstige Faktoren einer Nutzungsgestattung entgegenstehen.
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