Neue Drehleiter
Die neue Drehleiter der Firma Rosenbauer ist auf einem Mercedes-Atego-Fahrgestell aufgebaut. Der fünfteilige Leiterpark mit einem Gelenkarm im obersten Leiterteil ermöglicht es der Fahrzeugbesatzung mit dem fest angebauten Rettungskorb besser an Dachgauben, -überständen und -schrägen anleitern und Personen aus dem Gefahrenbereich retten zu können. Die Drehleiter erreicht dabei eine Nennrettungshöhe von 23 Metern und eine Nennausladung von 12 Metern, so dass bis zum 8. Stockwerk eines Gebäudes Personen über die Drehleiter gerettet werden können.
Der Korb der Drehleiter ist für maximal fünf Personen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 500 kg ausgelegt. Eine Krankentragehalterung ermöglicht die Aufnahme eines Schwerlastschleifkorbs mit Patient und einem Gewicht von insgesamt 300 kg. Am Rettungskorb kann weiterhin ein Wasserwerfer zur Brandbekämpfung aus größeren Höhen montiert werden. Ebenfalls am Drehleiterkorb sind LED-Scheinwerfer zur Ausleuchtung des Einsatzbereichs montiert.
Außerdem ist die neue Drehleiter mit einer Hochspannungswarneinrichtung versehen, um bei Annäherung des Leiterparks an Stromleitungen die Einsatzkräfte vor elektrischen Gefahren zu warnen. Zur weiteren Ausstattung gehören neben zwei Atemschutzgeräten für die Fahrzeugbesatzung unter anderem noch Motorsägen und Kaminkehrwerkzeug.
Zwischen Ausschreibung und Auslieferung des Fahrzeugs lagen 18 Monate. Die Anschaffungskosten für die neue Drehleiter betrugen rund 1,2 Millionen Euro. Das Fahrzeug ist die Ersatzbeschaffung für eine 20 Jahre alte Drehleiter.
Zwei neue Rettungswagen
Ende November 2025 hat die Feuerwehr Castrop-Rauxel hat in Anwesenheit von Bürgermeister Rajko Kravanja, Feuerwehrdezernent Michael Eckhardt und dem zuständigen Bereichsleiter Björn Gehre zwei neue Rettungswagen (RTW) offiziell in Dienst gestellt.
Ein älteres Fahrzeug aus dem Jahr 2018, das mit einer Laufleistung von über 230.000 Kilometern seine Nutzungsdauer erreicht hat, wird ersetzt. Mit der Neubeschaffung eines weiteren Fahrzeugs wird gleichzeitig die Zahl der im Stadtgebiet eingesetzten Rettungswagen erhöht und damit den gestiegenen Anforderungen des Rettungsdienst-Bedarfsplans des Kreises Recklinghausen Rechnung getragen.
Modernste notfallmedizinische Ausstattung
Die auf Mercedes-Sprinter-Fahrgestellen aufgebauten Fahrzeuge wurden von den Sachgebieten Technik und Rettungsdienst der Feuerwehr konzipiert und sind mit modernster notfallmedizinischer Ausstattung versehen, um Betroffene optimal behandeln und beim Transport ins Krankenhaus versorgen zu können.
Hierzu gehört auch ein integriertes Telenotarztsystem. Das Rettungsdienstpersonal ist damit in der Lage per Video- und Audiotechnik zu einem aus einer Leitstelle zugeschalteten Notarzt Kontakt aufzunehmen. Dieser Telenotarzt kann dann dem Rettungsteam Anweisungen zur Durchführung weitergehender medizinischer Maßnahmen geben.
Die Planungs- und Umsetzungsphase der Beschaffungsmaßnahme für die beiden Fahrzeuge erstreckte sich dabei über einen Zeitraum von rund drei Jahren. Die Anschaffungskosten für einen neuen Rettungswagen mit der entsprechenden medizinischen Ausstattung lagen jeweils bei rund 370.000 Euro. Diese werden über die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger im Rettungsdienst refinanziert.
Neues Design mit Stadtlogo
Alle drei Fahrzeuge werden zukünftig im neuen und auffälligen Design der Stadtfamilie von der Feuer- und Rettungswache an der Frebergstraße und von der Rettungswache Nord an der Hedwig-Kiesekamp-Straße ausrücken. Das neue Design erhöht insbesondere bei Einsatzfahrten die Sichtbarkeit und mindert damit das Unfallrisiko für Fahrzeugbesatzung und Patienten.
Finanzierung des Rettungsdienstes
Gesetzliche Krankenkassen und Kommunen haben unterschiedliche Rechtsauffassungen. In Castrop-Rauxel ist noch nicht entschieden, ob sich 2026 an der Finanzierung des Rettungsdienstes etwas ändert.
Fehlfahrten im Rettungsdienst und die damit verbundenen Kosten werden aktuell nicht nur in den Städten des Kreises Recklinghausen, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen diskutiert. Es steht im Raum, dass Patientinnen und Patienten die Differenz zwischen Festbetrag und Satzungsgebühr selbst tragen müssen. Dies ist in Castrop-Rauxel aktuell nicht der Fall!
Hintergrund der Diskussion ist ein landesweiter Konflikt über die Finanzierung des Rettungsdienstes:
Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen, das bedeutet kostendeckend. Grundlage hierfür ist das Rettungsgesetz NRW. Dieses erlaubt ausdrücklich, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen.
Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und stützen sich auf das Sozialgesetzbuch V, das die Übernahme von Fahrkosten ausschließlich bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als Fehlfahrt werten sie deshalb sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu gehören auch die Fälle, in denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen mit Materialeinsatz oder sogar Reanimationen erfolgen.
Diese medizinischen Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes. Fehlfahren verursachen auch in Castrop-Rauxel erhebliche Kosten, sie sind jedoch dem Grundsatz nach Kosten, die im Betrieb jedes Rettungsdienstes unweigerlich anfallen.
Kostendeckende Gebühren
Da die Städte kostendeckende Gebühren erheben müssen und die Differenzbeträge nicht aus ihrem Haushalt übernehmen dürfen, müssten sie diese direkt bei den Gebührenschuldnern, den Patientinnen und Patienten, erheben. Der Konflikt zwischen beiden Rechtsauffassungen kann letztlich nur vom Gesetzgeber oder gerichtlich gelöst werden.
Zwar ist der Kreis Recklinghausen Träger des Rettungsdienstes, die praktische Durchführung erfolgt jedoch durch die Städte. Die entstehenden Kosten werden über Rettungsdienstgebührensatzungen gedeckt, wobei in der Praxis bei gesetzlich Versicherten die Abrechnung direkt mit den Krankenkassen erfolgt. Privatversicherte erhalten einen Gebührenbescheid der Stadt.
In Castrop-Rauxel kommen die Krankenkassen derzeit auf Grundlage der aktuellen, einvernehmlich abgestimmten Satzung ihrer Leistungspflicht nach. Rechtlich ist die Stadt verpflichtet, die derzeitige Satzung im Frühjahr 2026 zu überarbeiten. Die Stadtverwaltung wird sich bei der Erstellung der neuen Satzung mit den anderen Städten im Kreis Recklinghausen sowie mit den Krankenkassen abstimmen und dabei insbesondere aktuelle rechtliche Entwicklungen berücksichtigen.
Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene abwarten
In den letzten Tagen haben sich Bund, Land und Krankenkassen ausgetauscht und für das erste Quartal 2026 eine Lösung formuliert. Da bis dahin auch alle Kosten wie gewohnt von den Kassen übernommen werden, wird die Stadt Castrop-Rauxel die Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene abwarten können.
Am Ablauf eines Rettungseinsatzes ändert sich für die Bevölkerung nichts. Der Rettungsdienst steht weiterhin uneingeschränkt bereit.