Menschenrechtskonvention vs. Diskriminierung
Niemand darf unter keinerlei Vorwand von einer öffentlichen Behörde diskriminiert werden. Am Internationalen Tag (17. Mai) gegen Homophobie zeigt die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel gleich mehrfach Flagge für den Grundsatz der Gleichheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Homophobe Zwischenfälle in einigen Mitgliedsstaaten der EU haben gezeigt, dass Grundrechte von genau jenen Behörden geduldet oder aktiv gefördert werden, deren Aufgabe es ist, ihre Bürgerinnen und Bürger vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen. Die Gleichstellungsbeauftrage der Stadt Castrop-Rauxel, der Personalrat der Stadtverwaltung, die Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe sowie Verwaltungschef und Bürgermeister Rajko Kravanja unterstreichen den Grundsatz der Gleichberechtigung, Vielfalt und Nichtdiskriminierung.
Hintergrund
Erst am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen - deshalb gilt dieses Datum als Internationaler Tag gegen Homophobie. Transsexualität wurde erst 2018 von der WHO als Krankheit gestrichen