Es waren die ersten Einbürgerungen seit gut einem Jahr. Bürgermeister Rajko Kravanja und der Beigeordnete Michael Eckhardt feierten diesen Schritt gemeinsam mit den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und überreichten ihnen ihre Einbürgerungsurkunden.

Die Werte des Grundgesetzes achten

Zur feierlichen Einbürgerung gehörte auch, dass die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen Teil der sogenannten Loyalitätserklärung, die sie schriftlich abgeben müssen, gemeinsam laut vortrugen, nämlich: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Jede und jeder von ihnen erhielt zudem noch als Geschenk eine Ausgabe des deutschen Grundgesetzes.

Die Werte dieses Grundgesetzes liegen Michael Eckhardt besonders am Herzen. „Es ist eine der freiheitlichsten Grundordnungen weltweit“, sagte er. Die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen bedeute daher nicht, dass man seine kulturelle Identität oder Herkunft aufgeben müsse. Die Staatsangehörigkeit sei aber auch kein Geschenk. Man erwarte von seinen Staatsbürgern, dass sie die Werte des Grundgesetzes achten und Toleranz gegenüber ihren Mitmenschen üben.

Auch Bürgermeister Kravanja findet nichts „Verwerfliches“ daran, zwei Heimaten zu haben. Er selbst habe die doppelte Staatsbürgerschaft. Er ermutigte die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern dazu, sich einzubringen: „Deutschland wird sich weiterentwickeln und dazu brauchen wir auch Sie!“ Man dürfe die Vorteile und Rechte, die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden sind ruhig nutzen, müsse aber auch deren Plichten annehmen: „Nehmen Sie die Verantwortung an und werden Sie Vermittler. Tragen Sie die Werte des deutschen Grundgesetzes weiter“, so seine Worte bei der Einbürgerung im Ratssaal.

Telefonsprechstunde jeden Mittwoch

Für Menschen, die sich ebenfalls für die deutsche Staatsbürgerschaft interessieren, bietet die Einbürgerungsbehörde aktuell mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr eine Telefonsprechstunde an unter der Rufnummer 02305 / 106-2391.

Nach Vereinbarung können Interessierte die entsprechenden Antragsformulare erhalten. Da ab dem 26. Juni umfangreiche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft treten, kann die Einbürgerungsbehörde derzeit jedoch noch keine abschließende Beratung anbieten. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten aber für die Zeit ab September von montags und donnerstags Termine für eine persönliche Vorsprache, bei der eine abschließende Beratung erfolgen wird.