Einen Tag vor Weihnachten hat die Stadt Castrop-Rauxel erfreuliche Post von der Bezirksregierung Münster erhalten: Auf Grundlage des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW werden der Stadt durch das Land in den nächsten Wochen und Monaten sogenannte „übermäßige Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ in Höhe von insgesamt 45.681.527,70 Euro abgenommen. 

Zum Stichtag 31.12.2023 hatte die Stadt Castrop-Rauxel Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 129 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlich vorgegebener „Abzugsbeträge“ hat das Land für Castrop-Rauxel davon rund 111,3 Millionen Euro als Basis für eine Altschuldenentlastung berücksichtigt. Von diesem Betrag übernimmt die Landesregierung – wie auch bei den meisten anderen an der Altschuldenlösung teilnehmenden Kommunen – einen Anteil von rund 41,1 Prozent und damit rund 45,682 Millionen Euro an Kreditverpflichtungen.

„Der Betrag wird der Stadt aber nicht ausgezahlt, sondern das Land übernimmt in dieser Höhe unsere Schuldverpflichtungen und damit sowohl die Tilgungs- als auch die Zinslasten“, stellt Stefan Brenk, Bereichsleiter Finanzen, klar.

Auch Stadtkämmerer Michael Eckhardt sieht das Engagement des Landes grundsätzlich positiv, bemerkt aber kritisch: „Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte konterkariert die Altschuldenhilfe. Seit dem Stichtag 31.12.2023 sind die Liquiditätsverbindlichkeiten der NRW-Kommunen bereits wieder deutlich angestiegen, so auch in Castrop-Rauxel. Fast keine Stadt oder Gemeinde konnte für 2025 noch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die Städte sind nach wie vor chronisch unterfinanziert. Für Castrop-Rauxel weist der Haushaltsplan 2025 ein Defizit in Höhe von rd. 43,6 Mio. Euro aus, für 2026 sogar eines von 46 Mio. Euro – Tendenz steigend. Deshalb muss neben der Altschuldenentlastung zwingend auch die Finanzausstattung der nordrhein-westfälischen Kommunen verbessert werden, damit nicht gleich wieder neue kurzfristige Kredite aufgenommen werden müssen. Insbesondere muss auch berücksichtigt werden, dass eine auskömmliche Gegenfinanzierung bestehen, wenn neue Aufgaben an die Kommunen übertragen werden.“

Handlungsfähig bleiben trotz Überschuldung

Die Stadt Castrop-Rauxel befindet sich bereits seit vielen Jahren in der Haushaltssicherung, seit 2011 gilt sie als bilanziell überschuldet. Freiwillige Aufgaben darf sie nur noch in wenigen Fällen wahrnehmen, wie beispielsweis der Betrieb der Bäder, der Stadtbibliothek oder Kulturangebote. Im Wesentlichen muss sie sich auf gesetzliche Pflichtaufgaben beschränken.

Die Entlastung durch das Land ist ein wichtiges Signal – langfristig wird aber eine nachhaltige und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen mit strukturellen Belastungen benötigt, damit Städte wie Castrop-Rauxel handlungsfähig bleiben.