Handwerkerparkausweis in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Produkt Handwerkerparkausweis

Firmen, die in der Handwerksrolle eingertragen sind können Handwerkerparkausweise beantragen. Der Handwerkerparkausweis beinhaltet eine ganze Reihe von Parkvergünstigungen im Zusammenhang mit der Ausübung des bettreffenden Gewerbes. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Ab 1. Juli 2017 gelten diese wahlweise für einen oder mehrere der fünf Regierungsbezirke in Nordrheinwestfalen (Münster, Detmold, Düsseldorf, Arnsberg und Köln) oder für ganz NRW.  Ein Grund dafür ist die einheitliche Ausstellung und Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen innerhalb des Landes NRW. Schon ausgestellte Ausweise bleiben bis zum angegebenen Ablauf gültig (längstens 30.06.2018). Die einzig im Kreis Recklinghausen bisher bestehende Erlaubnis zum Befahren von Fußgängerzonen entfällt.

Tipp: Sollten Sie bisher einen Handwerkerparkausweis `Modell Kreis Recklinghausen` genutzt haben, müssen Sie nun den Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Münster beantragen. Sollten Sie bisher einen Handwerkerparkausweis `Modell Ruhr` für fast das gesamte Ruhrgebiet genutzt haben, müssen Sie nun den Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke Münster zuzüglich Arnsberg und Düsseldorf beantragen.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an den Bereich Ordnung und Bürgerservice der Stadt Castrop-Rauxel, Abteilung Straßenverkehr: Tel. 02305 / 106-2331, -2379, E-Mail verkehr@castrop-rauxel.de

Kosten

90 EUR pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für einen Regierungsbezirk, je 50 EUR mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk, 290 EUR für den Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag (siehe Formular unten) sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Handwerksbetrieb beizulegen. Ebenso ist ein Foto des Firmenfahrzeugs notwendig.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe bestimmter Gewerke (siehe Gewerkeliste) für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge.

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