Bürgerservice
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Produkt Visa (Ausländergesetz)
Besucher der Bundesrepublik Deutschland deren Aufenthalt befristet ist, benötigen je nach Nationalität ein Visum für Deutschland. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreise beim Konsulat Ihres Heimatlandes.
Verlängerungen von Visa, Beglaubigungen von Verpflichtungserklärungen (Bürgschaften bei Besuchsreisen) oder die Prüfung von Familienzusammenführungen können mit Hilfe des Bereichs Ausländerwesen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiter entsprechend der Nachnamen des Antragstellers zuständig sind:
A - F: Tel. 106-2392
G - Oe: Tel. 106-2393
Of - Z: Tel. 106-2394
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