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Produkt Melderegister (Auskünfte)
Einfache Melderegisterauskünfte können im Bürgerbüro mündlich, formlos schriftlich oder über das Internet beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Die einfache Melderegisterauskunft umfasst den Vor- und Familiennamen, die akademische Grade sowie die Anschriften.
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), die Staatsangehörigkeit, bei frühere Anschriften den Tag des Ein- und Auszuges, die Angabe des gesetzlichen Vertreters sowie den Sterbetag und -ort.
Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.
Einfache Auskunft: 11 EUR, Erweiterte Auskunft: 15 EUR, Archivauskünfte: 10 bis 20 EUR
Hinweis
Wird der Antrag schriftlich per Vordruck gestellt, muss die Gebühr vorab auf folgendes Konto überwiesen werden:
Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN DE61 4265 0150 0000 0006 04
SWIFT/BIC WELADED1REK
Verwendungszweck: 1053434 – 0732 MRA über Name, Vorname
Bei Name, Vorname tragen Sie im Verwendungszweck bitte die Daten der gesuchten Person ein.
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können zu einer Ablehnung des Antrages führen. Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. durch Schuldtitel). Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z. B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).