Führungszeugnis in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Produkt Führungszeugnis

Das Bundesamt für Justiz beantwortet Ihnen auf seiner Internetseite ausführlich die Frage

Wie bekomme ich ein Führungszeugnis?

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ein Führungszeugnis beantragen.

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz  zu beantragen.

Das Bundesamt für Justiz bietet auf einem Portal die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, müssen Sie den genauen Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde angeben, da es dieser Behörde direkt übersandt wird.

Das erweiterte Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Der Antragsteller hat eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und bestätigt, dass die Voraussetzungen gemäß § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 14 Tage. Die Zustellung erfolgt per Post.

Kosten

Führungszeugnis: 13 EUR

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis. Für das erweiterte Führungszeugnis: das Schreiben der auffordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZGA vorliegen.

Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre

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