Untersuchungsberechtigungsschein in A-Z | Stadt Castrop-Rauxel

A-Z

Produkt Untersuchungsberechtigungsschein

Im Bürgerbüro werden Untersuchungsberechtigungsscheinen (UB-Schein) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ausgeben. Diese Berechtigungsscheine sind für eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen nötig.

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen: - Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung weitere
- Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes/Bergamtes

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten.

Voraussetzungen

Lebensalter 14 Jahr, aber unter 18 Jahre; Hauptwohnsitz in Castrop-Rauxel

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