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Produkt Parkausweis für Schwerbehinderte (EU)
Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor:
EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigtenkreis
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Blinde Menschen
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen v. Armen und Beinen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen z.B. Contergan) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Voraussetzungen
- Eintrag 'aG' oder 'Bl' im Schwerbehindertenausweis
- bei Phokomelie und Amelie (vergleichbar) ohne besonderen Eintrag
Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt maximal fünf Jahre.
Ansprechpartner
Frau Mai, Tel. 02305 / 106-2331
Frau Golfmann, Tel. 02305 / 106-2379

kostenlos
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild
- Personalausweis oder Meldebescheinigung