Bürgerservice
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Leistung Anliegerbescheinigungen
Aufgrund der Aufgabenübertragung durch den Rat der Stadt ist der EUV Stadtbetrieb berechtigt,
Anliegerbescheinigungen (über Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge sowie
Straßenausbaubeiträge) auszustellen.
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