Bürgerservice
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Leistung Geburt
Geburten sind dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Durch die Geburturkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes, Ort und Tag der Geburt, das beurkundende Standesamt mit der Geburteintragsnummer, sowie die Namen der Eltern nachgewiesen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kosten
14 EUR
Erforderliche Unterlagen
Bei verheirateten Eltern ist neben der Anzeige über die Geburt eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters ggf. die Geburtsurkunden und der Personalausweise vorzulegen. Unverheiratete Eltern legen ihre Geburtsurkunden vor.
Voraussetzungen
Das Kind ist in Castrop-Rauxel geboren worden. Dabei kommt es nicht auf den Wohnsitz der Eltern an.
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