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Leistung Vormundschaften und Pflegschaften
Im Sachgebiet Vormundschaften und Pflegschaften übt das Jugendamt durch Bestellung und im Auftrag des Vormundschaftsgerichtes die komplette elterliche Sorge (Amtsvormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Amtspflegschaft) an Stelle der Eltern aus.
Dies geschieht, wenn Eltern das Sorgerecht wegen Krankheit nicht mehr ausüben können, wenn wegen eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen, etwa weil sie ihre Kinder vernachlässigt, missbraucht oder misshandelt haben, oder wenn Eltern nicht auffindbar sind (z.B. Flüchtlinge).
Für Kinder minderjähriger Mütter tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auch eine Amtsvormundschaft ein. Hier liegt das wesentliche Bestimmungsrecht jedoch bei der jungen Mutter. Sobald die Mutter volljährig ist, endet diese Amtsvormundschaft.
Kontakt
Bereich Jugend und Familie
Abteilung Vormundschaften und Pflegschaften
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
Ute Schwill, Tel. 02305 / 106-2698, E-Mail ute.schwill@castrop-rauxel.de
Marina Wasilewitsch, Tel. 02305/ 106-2721, E-Mail marina.wasilewitsch@castrop-rauxel.de
Anika Klein, Tel. 02305/ 106-2572, E-Mail anika.klein@castrop-rauxel.de
Fax 02305 / 106-2524
Weitere Informationen in sechs Sprachen finden Sie auf der Internetseite "Dein Vormund vertritt Dich" des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familierecht (DIJuF) e.V.