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Leistung Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann im Bereich Ordnungswesen/Gewerbe beantragt werden.
Wichtig: Soll die Auskunft für eine Behörde erfolgen (Belegart 9), so ist die Anschrift der Behörde sowie das dortige Aktenzeichen erforderlich.
Eine Online-Beantragung ist auf einem Portal des Bundesamts für Justiz möglich.
Kosten
13 EUR
Erforderliche Unterlagen
Natürliche Person: Vorlage Personalausweis, bzw. Vollmacht für einen Dritten. Juristische Person (Firmen): Vorlage Personalausweis des Geschäftsführers bzw. Vollmacht eines Dritten
Kontakt
Formulare und Online-Dienste
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Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Formular kann online bezahlt und verschickt werden (Online ausfüllbar)