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Leistung Handwerkskammer (Eintrag)
Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, muss sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Für die Stadt Castrop-Rauxel ist die Handwerkskammer Münster zuständig. Über die Seite des Wirtschafts-Service-Portals.NRW können Sie online einen Antrag stellen.
Grundsätzliches zum Thema Handwerk
Beim Handwerk wird zwischen den zulassungspflichtigen Handwerken und den zulassungsfreien Handwerken unterschieden. Daneben gibt es noch die handwerksähnlichen Gewerbe.
zulassungspflichtiges Handwerk
Ein Inhaber, der eine entsprechende Meisterqualifikation oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann, darf ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig im stehenden Gewerbe ausüben, wenn er in die Handwerksrolle eingetragen ist (bspw. Friseure, Metzger, Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer).
zulassungsfreies Handwerk
Für die zulassungsfreien Handwerke muss keine Qualifikation zur Ausübung nachgewiesen werden. Allerdings gibt es dort die Möglichkeit, eine Meisterprüfung freiwillig abzulegen (z. B. Gold- und Silberschmiede, Schuhmacher, Kosmetiker).
handwerksähnliches Handwerk
Bei den handwerksähnlichen Handwerken handelt es sich um Gewerbe, für die keine besondere Befähigung zu ihrer Ausübung erforderlich ist (bspw. Rohr- und Kanalreiniger, Theaterkostümnäher, Klavierstimmer). Allerdings soll auch für jene Gewerbe zunehmend die Möglichkeit fakultativer Meisterprüfungen geschaffen werden. Die Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes werden in ein spezielles Verzeichnis bei der Handwerkskammer (HWK) eingetragen.