Bürgerservice
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Abteilung Verkehr
Der Straßenverkehrsbehörde obliegen unter anderem folgende Aufgaben:
- Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Parkausweise/Parkerleichterungen
- Ausnahmegenehmigungen
Parkausweise/Parkerleichterungen:
- Bewohnerparkausweis
- Schwerbehindertenparkausweis
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte (aG-light)
- Handwerkerparkausweis
- Parkerleichterung für Hebammen/Pflegedienste
Ausnahmegenehmigungen:
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in die Umweltzone Ruhrgebiet
- Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht
- Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot während der Ferienreisezeit
Adresse

Telefon
02305/106-2345, 2346
Fax
02305/106- 2404
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag | 08:00-12:00 Uhr | ||
---|---|---|---|
Dienstag | 08:00-12:00 Uhr | ||
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:00-12:00 Uhr |
Auch außerhalb dieser Publikumszeiten können Termine vereinbart werden.
Leistungen
- Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen
- Ausnahmegenehmigung Umweltzone
- Ausnahmegenehmigung während der Ferienreisezeit
- Bewohnerparkausweis
- Handwerkerparkausweis
- Helm- und Gurtbefreiung
- Parkausweis für Schwerbehinderte (D/NRW)
- Parkausweis für Schwerbehinderte (EU)
- Parkerleichterung für Hebammen und Pflegedienst
- Verkehrsrechtliche Anordnung