Gewerbe (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung)
Sowohl den Beginn als auch das Ende einer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie der Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Bereichs Ordnungswesen der Stadtverwaltung melden, ebenso wie Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse) oder der Art der Tätigkeit.
Sie können die Gewerbemeldung auch online vornehmen. Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen die Abteilung Gewerbeangelegenheiten zur Verfügung.
Hinweis zum Geldwäschegesetz
Gegen Geldwäsche wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige WirtschaftsÂakteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Die mitwirkungsÂpflichtigen Personen und Unternehmen werden daher auch „Verpflichtete“ genannt. Weitere Informationen zur rechtlichen Lage sowie Basisinformationen zum Geldwäschegesetz erhalten Sie auf www.bezreg-muenster.de.
Kosten
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR
Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei!
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Handelsregisterauszug
Kontakt
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