Betreuungsbehörde
Anspruch auf eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen können. Über eine rechtliche Betreuung entscheiden Richter*innen beim Amtsgericht.
Eine rechtliche Betreuung ist nicht mit der begleitenden Betreuung im Sinne von Begleitung und Fürsorge zu verwechseln!
Die rechtliche Betreuung hat die Aufgabe, im Rahmen bestimmter Wirkungskreise, wichtige Angelegenheiten der zu betreuenden Person zu besorgen und diese gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Eine rechtliche Betreuung ist nicht mit der begleitenden Betreuung im Sinne von Begleitung und Fürsorge zu verwechseln!
Die rechtliche Betreuung hat die Aufgabe, im Rahmen bestimmter Wirkungskreise, wichtige Angelegenheiten der zu betreuenden Person zu besorgen und diese gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Aufgaben rechtlicher Betreuer*innen
- Rechtliche Betreuer*innen dürfen ausschließlich in den vom Amtsgericht bestimmten Wirkungskreisen tätig werden.
- Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung, sondern soll dazu dienen, Betroffenen Hilfe zu ermöglichen, um auch weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
- Die rechtlichen Betreuer*innen sind keine Personen, die Hilfen selbst durchführen, wie z.B. ein Pflegedienste oder Haushaltshilfen, sondern diejenigen, die diese verschiedenen Hilfen organisieren.
Grundlegende Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Beratung und Unterstützung von rechtlichen Betreuer*innen und Personen, die durch eine rechtliche Betreuung unterstützt werden
- Beratung und Information im Vorfeld der rechtlichen Betreuung, z.B. über Vorsorgevollmachten, Verfahrensabläufe und Betreuungsverfügungen
- Unterstützung des Amtsgerichts bei seiner Entscheidung, indem zu allen Fällen Stellungnahmen und Sachverhaltsaufklärungen abgegeben werden
- Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
- Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Team Beratung und Hilfen
- Jörg Bendl, Zimmer 3.15, Erinstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel, Tel. 02305 / 106-2545, E-Mail joerg.bendl@castrop-rauxel.de
- Ralph Gödeke, Zimmer 3.12, Erinstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel, Tel. 02305 / 106-2510, E-Mail ralph.goedeke@castrop-rauxel.de
- Sylvia Mc Keary, Zimmer 3.13, Erinstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel, Tel. 02305 / 106-2522, E-Mail sylvia.mckeary@castrop-rauxel.de
- Lilith Schütze, Zimmer 3.15, Erinstr.6, 44575 Castrop-Rauxel, Tel. 0235/106-25 66, E-Mail lilith.schuetze@castrop-raxuel.de
Wir beraten Sie gern nach Terminvereinbarung!
Postanschrift
Stadt Castrop-Rauxel
Bereich Jugend und Familie
Betreuungsbehörde
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel