Bildung und Teilhabe | Stadt Castrop-Rauxel

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII, Wohngeld, Asylleistungsgesetz oder Kindergeldzuschlag beziehen, zusätzlich unterstützen. Neben dem monatlichen Regelbedarf berücksichtigt es auch sogenannte "Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft".

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (d.h. alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten) gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe". Das sind:

  • Ausflüge und Klassenfahrten für Schüler und Kindergartenkinder
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Leistungen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

Welche Kosten werden bei „Schulausflügen und Klassenfahrten“ übernommen?

Für Schüler und Kindergartenkinder können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten, die die Schule oder die Kindertageseinrichtung in Rechnung stellen, übernommen werden.

Was gehört zum „Schulbedarf“?

Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August* 104 EUR und zum 1. Februar 52 EUR. Diese 156 EUR pro Schuljahr sollen die Anschaffung von Schulbedarf wie Schulranzen, Sportkleidung, Füller, Malstifte, Taschenrechner oder Hefte erleichtern.

Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?

Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten die volle Kostenübernahme ihrer Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Was bedeutet „Lernförderung“?

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“?

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schüler und Kindergartenkinder die volle Kostenübernahme des Mittagessens bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 EUR monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um zum Beispiel am Musikunterricht, im Sportverein, an Veranstaltungen oder Freizeiten teilnehmen zu können.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden als Geldleistung erbracht. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.

Hinweise zur Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf für SGB II-Leistungsempfänger) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag bzw. eine besondere Konkretisierung erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge bzw. Konkretisierung rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. 

Mit Ihrem Antrag beim Jobcenter haben sie grundsätzlich auch Leistungen nach §28 Absatz 2, 4, 6 und 7 SGB II beantragt. Mit diesem Bescheid wird nicht zugleich über diese Leistungen entschieden. Bei Bedarf ist eine Konkretisierung beim Bereich Bildung und Teilhabe zusätzlich erforderlich. 

Kontakt

Stadt Castrop-Rauxel
Bereich Soziales
Team Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche

Rathaus, Zimmer 162 / 164 /166 / 168 / 170
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

E-Mail bundt-team@castrop-rauxel.de

Buchstaben
A - B
Tim Dinter, Tel. 02305 / 106-2817

Buchstaben C - G
Nanette Auer, Tel. 02305 / 106-2657

Buchstaben H - Ko
Katharina Dressler, Telefon 106-2487

Buchstaben Kp - Q
Nicole Selke, Tel. 02305 / 106-2828

Buchstaben R - Z
Marina Dudel, Telefon 106-2423

Sprechzeiten: montags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr