Hilfen zur Erziehung | Stadt Castrop-Rauxel

Hilfen zur Erziehung

Das Team "Hilfen zur Erziehung" bietet Hilfe und Unterstützung für Mütter, Väter, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Problemen in Familie und Erziehung an. Zusätzlich zur Beratung können bei Bedarf weitere intensivere Hilfen, zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, Tagesgruppen angeboten werden. Sollte ein weiteres Zusammenleben zwischen Eltern, Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich sein, kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder einem Heim erfolgen. Die Beratung ist kostenlos und kann im Haus für Jugend und Familie; Bochumer Straße 17,  oder auch in der Familie durchgeführt werden.

 

Gemeinsam Lösungen finden

Aufgabe des Dienstes "Hilfen zur Erziehung" ist es, mit Eltern gemeinsam Lösungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu finden. Nach einem ersten Gespräch, in dem gemeinsam die Situation und Probleme festgestellt und analysiert werden, steht die Suche nach einer geeigneten Form der Unterstützung im Mittelpunkt.

 

Im Notfall ist der Bereitschaftsdienst unter Tel. 3040 zu erreichen

Jedes Kind und jeder Jugendliche kann sich an die Mitarbeiter der Abteilung "Hilfen zur Erziehung" wenden und um Hilfe bitten. Eine Beratung auch ohne Nennung des Namens ist möglich. Kinder und Jugendliche in akuten Notsituationen können sich auch nach den Sprechzeiten und an den Wochenenden an den Bereitschaftsdienst wenden, der über die Polizei erreichbar ist, Tel. (02305) 3040.

Für jede Straße in Castrop-Rauxel gibt es im Bereich "Hilfen zur Erziehung" einen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin, der/die sich gut mit den im jeweiligen sozialen Umfeld vorhandenen Stellen und Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, freien Trägern der Jugendhilfe auskennt.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstes Hilfen zur Erziehung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.


Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen

Der Dienst“ Hilfen zur Erziehung“ schützt Kinder und Jugendliche bei Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Misshandlung. Aufgabe und Pflicht des Dienstes „Hilfen zur Erziehung“ ist es , allen Hinweisen nachzugehen und das Wohl des Kindes/ Jugendlichen sicherzustellen. Hierzu wird von den Fachkräften des Dienstes“ Hilfen zur Erziehung“eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen und festgelegt, welche Hilfen notwendig sind,um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Das notwendige Hilfekonzept wird mit den Personensorgeberechtigten besprochen. Bei fehlender Kooperation der Personensorgeberechtigten, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, muss die Jugendhilfe den Schutz des Kindes/ Jugendlichen sicherstellen. In diesem Fall wird das Jugendamt als Ausfallbürge der Eltern tätig, wenn diese ihre Verantwortung nicht im Sinne ihrer Kinder wahrnehmen, sondern missbräuchlich ausüben. Dies macht unter Umständen die Vertretung der Interessen des Kindes vor dem Familiengericht notwendig.

Kontakt
Stadt Castrop-Rauxel
Bereich Jugend und Familie - Hilfen zur Erziehung
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
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02305 /106-2526, -2534
02305 /106-2524
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Sprechzeiten

montags, dienstags und freitags von 9.00 bis 10.00 Uhr

donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr