Jugendgerichtshilfe | Stadt Castrop-Rauxel

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren – Was ist das?

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer nehmen an den Hauptverhandlungen des Jugendgerichtes teil und beziehen Stellung zum Fall und zu möglichen Maßnahmen.

Sie sollen dem Gericht helfen, den jungen Menschen richtig zu beurteilen und eine angemessene Maßnahme zu finden, die zu einer positiven Weiterentwicklung der Persönlichkeit führen soll.

Hierzu schreiben sie über die jeweilige Lebenssituation und die bisherige Entwicklung des jungen Beschuldigten für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft einen Bericht.

 Der Grundgedanke des Jugendgerichtsgesetzes ist die Erziehung – nicht die Strafe!

Die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer können ihre Aufgaben nur dann erfüllen, wenn sie Gespräche mit den betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern führen.

Für Probleme, die zu der Straftat geführt haben oder die aus der Straftat entstanden sind, bieten die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer Beratung und Hilfe an. Bei der Erfüllung der vom Jugendgericht verhängten Maßnahmen sind sie behilflich, z.B. wenn es darum geht, eine Arbeitsauflage zu ermittelt oder einen Schaden zu regulieren.

Auch nach dem Abschluss des Strafverfahrens stehen die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer zur Verfügung, wenn weitere Beratungen und Hilfen notwendig sind und gewünscht werden.

Kontakt

 Jugendgerichtshilfe

Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel

Sprechzeiten nach Vereinbarung:  

Anneke Brauckmann
Tel. 02305 / 106-2564
E-Mail anneke.brauckmann@castrop-rauxel.de

Imke Hedden
Tel. 02305 / 106-2532
E-Mail imke.hedden@castrop-rauxel.de

Izabella Hüsken-Koput
Tel. 02305 / 106-2581
E-Mail izabella.huesken-koput@castrop-rauxel.de