Welche Urkunden gibt es? | Stadt Castrop-Rauxel

Welche Urkunden gibt es?

Beglaubigte Abschriften sind wortgetreue Abschriften des jeweiligen Eintrags im Geburten-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister.

Geburtsurkunden

Geburtsurkunden/mehrsprachige Geburtsurkunden beinhalten Vor- und Familiennamen des Kindes, sein Geschlecht, Geburtsort und -tag sowie Standesamt und Nummer des Geburtseintrages, die Vor- und Familiennamen der Eltern und deren Wohnort sowie ihre Religionszugehörigkeit. Diese Urkunden erhalten Sie jeweils bei dem zuständigen Standesamt des Geburtsortes. Zur Ausstellung der Urkunden ist die Angabe des Geburtsdatums, Familiennamens, ggf. Geburtsnamens und Vornamens notwendig.

Eheurkunden

Eheurkunden beweisen nur die Tatsache der Eheschließung, ob die Ehe noch besteht oder welche Familiennamen die Ehegatten führen

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden von dem Standesamt des Sterbeortes (nicht letzter Wohnort eines Verstorbenen) ausgestellt. Als Sterbeort wird der Ort bezeichnet, an dem der Tod eingetreten ist und der Sterbefall beim Standesamt angezeigt wurde. Zur Erteilung einer Sterbeurkunde wird die Angabe des Sterbedatums und der Familienname und Vorname des Verstorbenen benötigt.

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (ehemaliges Familienbuch)

Vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch (jetzt Eheregister) angelegt; seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, welches man normalerweise zu Hause hat. Beim Familienbuch handelte es sich um eine Urkunde, die in Form einer Registerkarte beim Heiratsstandesamt geführt wird. Seit 01.01.2009 werden keine Familienbücher mehr angelegt; die bisherigen Familienbücher werden als sogenannte Eheregister fortgeführt.