Gesetzlicher Hintergrund | Stadt Castrop-Rauxel

Gesetzlicher Hintergrund

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) verfolgt folgende Ziele:

  • Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wird präzisiert und gestärkt.
  • Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder deren Entwicklung beobachten und dokumentieren, sofern eine Zustimmung der Eltern vorliegt.
  • Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen aufgenommen mit dem Ziel, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
  • Die Zusammenarbeit mit der Schule wird intensiviert. Kindertageseinrichtungen werden durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiter entwickelt. Die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder werden nachhaltig ausgebaut.
  • Die Kindertagespflege wird landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert.
  • Die integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen wird abgesichert.
  • Der Gesundheitsschutz für Kinder wird gestärkt.
  • Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur eingeführt.
  • Bürokratische Hürden werden abgebaut und vorhandene Standards so gestaltet, dass Angebote flexibler und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden können.
  • Die Qualität der Einrichtungen wird u. a. durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals sowie durch weitreichende Evaluierung gesichert.

Elternmitwirkung

Weil Tageseinrichtungen für Kinder familienergänzend arbeiten, ist die Elternmitwirkung gesetzlich festgelegt und von den Erzieherinnen aller Tageseinrichtungen gewünscht. Eltern, deren Kinder eine Tageseinrichtung besuchen, können das Leben in den Kindertageseinrichtungen mitgestalten und in drei Gremien mitwirken: in der Elternversammlung, im Elternrat und im Rat der Tageseinrichtung. Seit Ende 2011 gibt es auch den Jugendamtselternbeirat. 

  • Zur Elternversammlung treffen sich die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, vom Träger der Einrichtung Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten zu verlangen und sich dazu zu äußern. Die Elternversammlung kann auch in der jeweiligen Gruppe stattfinden. Die Elternversammlung wählt den Elternrat.
  • Der Elternrat besteht aus Vertretern der Eltern, die von der Elternversammlung gewählt werden. Aus jeder Gruppe sollen Erziehungsberechtigte im Elternrat vertreten sein. Deshalb werden aus jeder Gruppe ein Mitglied und ein Ersatzmitglied gewählt. Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und den pädagogischen MitarbeiterInnen. Die Eltern sollen wissen, wer ihre Kinder betreut. Deswegen ist der Elternrat bei der Einstellung und der ordentlichen Kündigung von pädagogischen Kräften zu hören. Der Elternrat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Jahr.
  • Gemeinsam mit den Trägern und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung bildet der Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. In ihm beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundsätze der pädagogischen Arbeit. Dazu gehören auch die Ausstattung der Einrichtung und die Vereinbarung von Aufnahmekriterien und Öffnungszeiten.

Weitere Mitwirkungsmöglichkeit durch den Jugendamtselternbeirat

Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, haben schon seit Ende 2011 die Möglichkeit, ihre Interessen von einem Jugendamtselternbeirat vertreten zu lassen. Bei einem Treffen der gewählten Vertreter der Elternbeiräte aus mehr als sechs Castrop-Rauxeler Kindertageseinrichtungen wird regelmäßig ein neuer Jugendamtselternbeirat gewählt.


Der aktuelle Jugendamtselternbeirat für das Kita-Jahr 2020/2021 

Bis Ende 2021 werden so Nadine Rode-Tost als Vorsitzende und Landesdeligierte, Silke Ehrenberg als Stellevertreterin, Hanna Linke als Beisitzerin und Protokollantin sowie Marie Therese Enzl als Beisitzerin dem Gremium angehören.  Sie vertreten als Sprachrohr der Eltern deren Interessen gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtungen und gegenüber den Jugendämtern. Familien können den aktuellen Jugendamtselternbeirat über die E-Mail-Adresse stadtelternratcr@gmx.de erreichen.

Der Jugendamtselternbeirat soll das Vertrauen der Eltern in die Kindertageseinrichtungen stärken. In ihm sollen alle Angelegenheiten erörtert werden, die für mehrere oder sogar für alle Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel gelten, zum Beispiel der Betreuungsbedarf oder Elternwünsche zum Angebot der Kindergärten.

Der Bereich Kinderförderung der Stadtverwaltung unterstützt und begleitet den Jugendamtselternbeirat. "Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Jugendamt und Kindertageseinrichtung ist wichtig. Schließlich vertrauen die Eltern ihre Kinder für einen großen Teil des Tages den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kitas an. Das erfordert ein hohes Maß an Transparenz in der Arbeit der Einrichtungen gegenüber den Eltern“, erklärt Claudia Wimber, Bereichsleiterin Kinderförderung.  

Grundlage für den Jugendamtselternbeirat der ggf. auch "Stadtelternrat" genannt wird, ist eine entsprechende gesetzliche Neuregelung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die im August 2011 in Kraft trat.


Kontakt
Kinder- und Jugendförderung/Schule
Claudia Wimber,
Tel. (02305) 106-2542,
E-Mail claudia.wimber@castrop-rauxel.de

Jugendamtselternbeirat: E-Mail stadtelternratcr@gmx.de