Kinderbetreuung allgemein
- Auftrag des Kindergartens
- Betreuungsformen nach Altersstufen Kindertagespflege
- Betreuungszeiten: 45 Stunden
- Ausbau U3-Betreuung
- Integrative Erziehung von Kindern mit Behinderung
- Online-Anmeldeverfahren "Kita-Navigator"
Kitas bieten Tage der offenen Tür an
Auftrag des Kindergartens
1. Der Kindergarten ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungssystems. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und die Information der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung; der Kindergarten ergänzt und unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie.
2. Der Kindergarten hat seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen. Er soll insbesondere
- die Lebenssituation jedes Kindes berücksichtigen,
- dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität verhelfen, seine Lernfreude anregen und stärken,
- dem Kind ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,
- die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen fördern,
- dem Kind Grundwissen über seinen Körper vermitteln und seine körperliche Entwicklung fördern,
- die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt vermitteln.
3. Der Kindergarten hat dabei die Aufgabe, das Kind unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben zu lassen und jedem einzelnen Kind die Möglichkeit zu geben, seine eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander, insbesondere auch der Geschlechter untereinander, erlernt werden soll. Die Integration behinderter Kinder soll besonders gefördert werden. Behinderte und nichtbehinderte Kinder sollen positive Wirkungsmöglichkeiten und Aufgaben innerhalb des Zusammenlebens erkennen und altersgemäße demokratische Verhaltensweisen einüben können. Auch gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen soll Verständnis entwickelt und Toleranz gefördert werden.
Betreuungsformen nach Altersstufen
- Gruppenform I - Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
- Gruppenform II - Kinder im Alter von unter drei Jahren
- Gruppenform III - Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Der Ausbau eines ausgewogenen Angebots an Kindertageseinrichtungen soll Familien die Möglichkeit geben, eine auf ihre Lebenssituation passende Form der Betreuung zu wählen. Je nach Alter der zu betreuenden Kinder stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Auswahl. Allen gemeinsam ist, dass Kinder pädagogisch betreut, erzogen und gebildet werden.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot von Bildung, Erziehung und Betreuung neben den Kindertageseinrichtungen. Vor allem in den ersten drei Lebensjahren bietet die Kindertagespflege eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Fachstelle Kindertagespflege koordiniert in Castrop-Rauxel die Aufgaben der Kinderbetreuung durch Kindertagespflegepersonen und schafft Rahmenbedingungen, damit eine qualifizierte und verlässliche Betreuung der Kinder gewährleistet werden kann.
Die Stadt Castrop-Rauxel beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an der Finanzierung qualifizierter Kindertagespflege. Eltern müssen entsprechend des Einkommens sowie des zeitlichen Umfangs der Betreuung einen Kostenbeitrag leisten.
Die Fachstelle Kindertagespflege der Stadt Castrop-Rauxel wählt und vermittelt geeignete Kindertagespflegepersonen und begleitet das Betreuungsverhältnis verlässlich und individuell. Gern berät die Fachstelle Kindertagespflege Sie zu allen Themen der Kindertagespflege.
Kontakt
Yvonne Hoffmann, Tel. 02305 / 106-2948, E-Mail Yvonne.Hoffmann@castrop-rauxel.de
(Termine nach Vereinbarung)
Katrin Müller, Tel. 02305 / 106-2950, E-Mail katrin.mueller@castrop-rauxel.de,
(Sprechstunde montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr)
Dienstgebäude: Haus der Jugend und Familie, Bochumer Straße 17
Kindertagespflege als berufliche Perspektive
Die Kindertagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot und entwickelt sich zu einer beruflichen Perspektive. Die selbstständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bietet für viele einen Kompromiss zwischen eigener Familien- und Berufstätigkeit. Kindertagespflegepersonen übernehmen mit ihrer Tätigkeit eine sensible und verantwortungsvolle Aufgabe. Daher müssen Bewerber*innen einige Voraussetzungen erfüllen, bevor sie Tageskinder aufnehmen können. Die Kindertagespflegepersonen müssen an einer Qualifizierung nach gültigen Richtlinien teilnehmen. Während der Tätigkeit werden die Kindertagespflegepersonen umfassend begleitet und erhalten Informationen über Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote.Die Fachstelle Kindertagespflege steht Ihnen für eine ausführliche Beratung zu Voraussetzungen und Aufgaben gern zur Verfügung.
Elternbeiträge
Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt durch die Beitragsstelle des Bereiches 51 nach der jeweils gültigen Tabelle der Beitragssatzung.
Ausbau U3-Betreuung
Wir unterstützen die Entwicklung qualitativ hochwertiger Angebote für Kinder unter 3 Jahren in unseren Einrichtungen und streben einen weiteren Ausbau neuer Plätze für diese Altersgruppe an.
Integrative Erziehung von Kindern mit Behinderung
"Ein tolerantes Zusammenlaben von Menschen mit und ohne Behinderung in einer Gesellschaft ist eine Bereicherung für alle. Integrative Erziehung im Kindergarten weckt die Aufmerksamkeit füreinander, stärkt das gegenseitige Einfühlungsvermögen und fördert die Toleranz.“
Mit diesem Grundsatz sind aus vielen Tageseinrichtungen integrativ arbeitende Einrichtungen geworden. Die gelebte Gemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Kinder soll als integrative Erziehung Sonderstellung und Sondereinrichtungen vermeiden und die gesellschaftliche Integration fördern. Der besonderen Aufgabestellung der integrativen Einrichtung wird durch die spezifische Gruppenform mit einer unterstützenden und fördernden Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (Gruppengröße, Personalschlüssel) entsprochen. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz §7) besteht sogar die Verpflichtung für alle Regeleinrichtungen, Kinder mit einer Behinderung aufzunehmen und wohnortnah zu betreuen.
Kontakt
Tel. 02305 / 106-2542, E-Mail claudia.wimber@castrop-rauxel.de
Online-Anmeldeverfahren "Kita-Navigator"
Betreuungszeiten
Die Stadt Castrop-Rauxel bietet Kindergartenplätze mit unterscheidlichen Betreuungszeiten an: zwischen 25, 35 und 45 Stunden kann gewählt werden. Nachweise für den Bedarf sind ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 lediglich für die maximale Betreuungszeit von 45 Stunden notwendig.
Ein 45 Stunden Betreuungsplatz wird vergeben, wenn einer der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Alleinerziehend (nur in Verbindung mit einem anderen Kriterium)
- Berufstätigkeit / Berufsausbildung / Schulausbildung
- Arbeitssuchend und / oder in Weiterbildungsmaßnahme
- Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen in der Familie
- Besonderer Unterstützungsbedarf des Kindes / des Familiensystems
Ein Nachweis muss in der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden, in der das Kind anmeldet wird. Die benötigten Formulare gibt es in der Kindertageseinrichtung oder zum Download auf dieser Seite.