Kultur- und Sozialpass: CAS-Pass
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat Anfang 2008 die Einführung des Kultur- und Sozialpasses CAS-Pass beschlossen. Mit ihm soll die Nutzung von Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten für einkommensschwache Familien gefördert werden. Die Stadtverwaltung macht es mit dem CAS-Pass besonders Familien mit Kindern leichter, am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen.
Trotz der schwierigen Finanzsituation bietet die Stadt Castrop-Rauxel den CAS-Pass auch 2019 wieder an.
Nutzungsberechtigte
- Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
- Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe)
- Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen die Höhe der vergleichbaren Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe) nicht übersteigt
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Bewilligungs- bzw. Befreiungsbescheid oder Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc.)
- gültige Ausweisdokumente aller zur Familie/Bedarfsgemeinschaft gehörenden Angehörigen
Ausgabe
für Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen oder der Offenen
Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind:
Bereich Kinder, Jugend und Schule
Eingang C/D, 3. Etage, Zimmer 367, 369, 371
Tel. 02305 / 106-2529, -2563, -2573, -2690 und -2691
E-Mail tageseinrichtung@castrop-rauxel.de
für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe und Bürger mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen:
Bereich Soziales, Infostelle
Eingang E, 1. Etage, Zimmer 173, 174, 175
Tel. 02305 / 106-2475, -2452, -2111, -2455
E-Mail soziales@castrop-rauxel.de
für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Bereich Migration und Obdachlosenhilfe
Eingang C/D, 1. Etage, Zimmer 147, 149
Tel. 02305 / 106-2832, -2463
E-Mail fachstelle@castrop-rauxel.de
Vergünstigungen / Partner des CAS-Passes
- CASGutschein im Wert von 25 Euro für Neukunden der Stadtwerke Castrop-Rauxel
- Kostenloser Ferienpass
- 50% Ermäßigung beim Eintritt ins Freibad und Hallenbad
- 100% Befreiung bei den Gebührenkursen und auf Antrag bis zu 50% Ermäßigung bei den Entgeltkursen der VHS
- 100% Befreiung vom Jahresbetrag für die Nutzung der Stadtbibliothek
- 50% Ermäßigung bei der Hundesteuer für maximal einen Hund
- Nutzung der Castroper Tafel (Caritasverband Castrop-Rauxel)
- Ermäßigung für den Musikunterricht in der Musikschule Altes Rathaus(Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr 10% und Erwachsene 5%)
- Nutzung der Radstation am Castrop-Rauxeler Hbf (Serviceleistungen zum vergünstigten Preis)
- bis zu 50% Ermäßigung bei Veranstaltungen des Westfälischen Landestheaters (WLT)
- 25% Ermäßigung bei Pass- und 30% bei Bewerbungsbildern im Fotostudio KeepSmile
- 25% Ermäßigung bei allen Fitness- und Präventionskursen im St. Rochus-Hospital
- 10% Ermäßigung bei jedem Einkauf bei Elektro Wolske
- 10% Ermäßigung bei jedem Einkauf im hagebaumarkt Castrop-Rauxel
- 50% Ermäßigung des Mitgliedbeitrags im CastroperCunstVerein e.V.
- 10 Euro Rabatt pro Monat für die U15 Gruppe bei der Sportschule Sport Underdogs für MMA Kampfsport- und Fitnesstraining
Weitere Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche bestehen bei einigen Sportvereinen im Stadtgebiet. Informationen hierzu erhalten Sie bei den CAS-Pass-Ausgabestellen im Rathaus.
Möchten Sie den CAS-Pass unterstützen?
Weitere Sponsoren, die sich am CAS-Pass mit ihrem Angebot beteiligen möchten, werden noch gesucht und können sich an den Bereich Soziales der Stadtverwaltung wenden:
Andrea Matheja, Tel. 02305 / 106-2020, E-Mail andrea.matheja@castrop-rauxel.de
Ulrike Seidel, Tel. 02305 / 106-2452, E-Mail ulrike.seidel@castrop-rauxel.de