Geschäftsbedingungen | Stadt Castrop-Rauxel

Geschäftsbedingungen der Volkshochschule

  • Teilnehmerberatung
  • Teilnahmeberechtigung
  • Mindestteilnehmerzahl / Durchführung
  • Gebühren / Entgelte
  • Gebührenzahlung per Bank
  • Lastschrifteinzug
  • Abmeldung / Gebührenerstattung
  • Haftung
  • Unfallversicherung
  • Ferien

Teilnehmerberatung

Die Mitarbeiter der VHS beraten Interessenten über das Weiterbildungsangebot der VHS. Die Beratung stellt sicher, dass Teilnehmer die Veranstaltungen wählen, die ihren Vorkenntnissen und Erwartungen entsprechen.

Teilnahmeberechtigung

An den Veranstaltungen der VHS kann jeder teilnehmen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Mindestteilnehmerzahl / Durchführung

Ihr Kurs kann erst durchgeführt werden, sobald 12 Teilnehmer angemeldet sind. Je eher Sie sich anmelden, desto eher haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Kurs auch zustande kommt. Auch bei gebührenfreien Kursen ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Am ersten Kursabend müssen auch mindestens 12 Teilnehmer anwesend sein. Bei allen geförderten Kursen müssen im Kursverlauf mindestens 10 Teilnehmer am Kurs teilnehmen. Liegen für Ihren Kurs vor dem ersten Kurstag keine 12 Anmeldungen vor, kann der Kurs nicht starten. Die VHS kann den Kursstart verschieben, um weitere Teilnehmer zu gewinnen oder wird Ihnen anbieten, den Kurs zu einem kostendeckenden Staffelpreis (Entgelt) durchzuführen. Ermäßigungen nach der Gebührenordnung können dann nicht gewährt werden.

Gebühren / Entgelte

Die Gebühren sind im Arbeitsplan für jeden Kurs angegeben und müssen mit der Anmeldung entrichtet werden. Sie wurden nach der gültigen Gebührenordnung errechnet. Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Insassen der Justizvollzugsanstalt und Wehr- und Ersatzdienstleistenden kann auf Antrag die Gebühr erlassen werden. Schichtarbeiter zahlen nur die halbe Kursgebühr bei hälftiger Teilnahme. Auszubildende, Schüler und Studenten erhalten auf persönlichen Antrag eine Ermäßigung um 50% auf Gebühren. Gebührenbefreiungen oder reduzierte Gebühren sind daher nur mit persönlicher Anmeldung in der VHS-Geschäftsstelle möglich. Für einige Kurse erhebt die VHS Entgelte, für die Gebührenbefreiung oder Gebührenreduzierung nicht gewährt wird. Nebenkosten wie Arbeitsmaterial u.a. werden gesondert ausgewiesen und gehen zu Lasten der Teilnehmer. Auf Gebühren, die erst an der Abendkasse, z.B. bei Einzelveranstaltungen vom Teilnehmer entrichtet werden, sind Ermäßigungen oder Befreiungen nicht möglich.

Gebührenzahlung per Bank

Überweisungen können auf das Konto "Stadtkasse Castrop-Rauxel" bei der Sparkasse Vest Recklinghausen (IBAN: DE61426501500000000604) vorgenommen werden. Es ist unbedingt in Druckschrift zu vermerken: Volkshochschule, Kursnummer, Kursbezeichnung, Name und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Lastschrifteinzug

Bei gescheiterten Lastschrifteinzügen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, hat dieser auch die von den Kreditinstituten erhobene Kosten zu tragen.

Abmeldung / Gebührenerstattung

Abmeldungen müssen schriftlich im VHS Office eingereicht werden. Abmeldungen beim Kursleiter sind nicht möglich. Bei Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn bekommen Sie die volle Kursgebühr erstattet, bzw. die Kursgebühr wird erst gar nicht eingezogen. Eine Abmeldung nach diesem Termin ist nur bis vor dem zweiten Kurstermin möglich. Dann werden 50 Prozent der Kursgebühr erhoben. Danach ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und die volle Kursgebühr ist zu entrichten. Umbuchungen sind nach Beratung mit dem pädagogischen Mitarbeiter kostenfrei möglich. Die Nichtteilnahme entbindet ebenfalls nicht von der Zahlungspflicht. Sollten Sie durch Krankheit oder unvorhersehbare berufliche Verpflichtungen an der weiteren Kursteilnahme verhindert sein, so kann die VHS Ihnen auf Antrag und gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Teilbetrag der Kursgebühr für den Besuch eines späteren Kurses gutschreiben. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Bei Kursabsage durch die VHS (Dozentenausfall, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl, etc.) wird Ihnen die Kursgebühr auf das von Ihnen angegebene Konto erstattet. Im Falle einer Lastschrifterteilung wird die Kursgebühr erst gar nicht eingezogen. Eine Barerstattung ist in keinem Falle möglich. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für gebühren- und entgeltpflichtige Kurse.

Haftung

Für Beschädigungen, Verluste, Verzögerungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.

Unfallversicherung

Die Teilnehmer sind während der Veranstaltung unfallversichert.

Ferien

Kurse finden während der Schulferien nicht statt. An gesetzlichen Feiertagen fallen die Kurse aus und werden nachgeholt.

Gebührenordnung für die Volkshochschule

Textfassung (Aktueller Stand 10.07.02)

  • § 1 Gebührenerhebung/Entgelterhebung
  • § 2 Gebührenschuld
  • § 3 Gebührenschuldner
  • § 4 Persönliche Gebührenbefreiung/Gebührenreduzierung
  • § 5 Gebührenerstattung
  • § 6 Inkrafttreten

§ 1 Gebührenerhebung/Entgelterhebung

(1) Für die Teilnahme an Maßnahmen der Volkshochschule erhebt die Stadt Castrop-Rauxel Gebühren nach dieser Ordnung und dem nachfolgenden Gebührentarif.
1. Gebühren
1.1. Kursgebühr je Unterrichtsstunde 1,50 EUR - 2,50 EUR
1.2. Gebühr je Einzelveranstaltung 3,00 EUR - 12,00 EUR
1.3. Maßnahmen, die zum nachträglichen Erwerb von schulischen Bildungs-Abschlüssen führen

  • Vorkurs 25,00 EUR
  • Hauptschulabschluss 50,00 EUR
  • Fachoberschulreife 90,00 EUR
  • Prüfungsgebühr (Schulabschlüsse) 30,00 EUR

Die Kursgebühr entfällt bei Drittmittel oder mit Zusatzmitteln geförderten Kursen.
1.4. Gebühren für Sportkurse je Ustd. 1,50 EUR - 2,50 EUR


2. Gebühren für Verwaltungsleistungen werden nach der Verwaltungsgebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
(2) Über Gebührenfreiheit von Maßnahmen der Volkshochschule entscheidet auf Empfehlung des Betriebsausschusses 1 der Rat im Rahmen des Arbeitsprogramms. Bei Veranstaltungen aus aktuellem Anlass entscheidet der zuständige Bereichsleiter.
(3) Maßnahmen zur Alphabetisierung sind gebührenfrei.
(4) Für besondere Maßnahmen (z. B. Seminare, besonders kostenaufwendige Kurse), wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben, das die maßnahmebezogenen Kosten deckt.
(5) Anfallende Nebenkosten (Sachmittel, Mieten etc.) werden neben der Gebühr/dem Entgelt erhoben und sind im Lehrplan besonders ausgewiesen.
(6) Die §§ 2-5 dieser Gebührenordnung gelten nicht für die Erhebung des Entgeltes.
(7) Für Maßnahmen, die unter 12 Teilnehmern durchgeführt werden, ist ein kostenorientiertes Entgelt zu erheben.

§ 2 Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld für alle Maßnahmen entsteht und wird fällig mit der Anmeldung zur Teilnahme an Maßnahmen.
(2) Die Gebühr für jede Maßnahme ist auf volle Euro aufzurunden oder abzurunden.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer sich zur Teilnahme an einer Maßnahme anmeldet. Ist der Gebührenschuldner minderjährig, so haften er und seine gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.  

§ 4 Persönliche Gebührenbefreiung/Gebührenreduzierung

(1) Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II), Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozial-gesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe), Inhaber eines Kultur- und Sozialpasses „CAS-Pass“, Wehrdienst- oder zivile Ersatzdienstleistenden sowie Insassen der Justizvollzugsanstalt können auf Antrag die Gebühren erlassen werden.
(2) Schichtarbeiter/innen zahlen die Gebühr nur für die Veranstaltungstage, an denen sie aufgrund ihres Schichtrhytmusses teilnehmen können.

(3) Gebühren, die an der Abendkasse entrichtet werden, sind nicht reduzierbar.

§ 5 Gebührenerstattung

Die Teilnehmergebühren werden erstattet,
  • wenn Maßnahmen von der Volkshochschule nicht durchgeführt bzw. im Arbeitsabschnitt aufgelöst werden (Gebührenerstattung nach der Anzahl der nicht durchgeführten Unterrichtsstunden; Gebühren unter 5,00 EUR werden nicht erstattet)
  • wenn der Teilnehmer an einer Maßnahme am ersten Kurstag feststellt, dass der Kursus für ihn nicht geeignet ist.
  • bei Kursabbrüchen in systematischen Lernkursen bis zum 3. Veranstaltungstag mit mindestens 20 geplanten Unterrichtsstunden, wird die Gebühr in voller Höhe erstattet.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Zugleich tritt die bis dahin geltende Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Castrop-Rauxel vom 24. Februar 2005 außer Kraft.