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Bebauungsplan
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die noch unverbindliche Darstellung des Flächennutzungsplanes konkretisiert, es werden verbindliche Festsetzungen getroffen. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gemeindeordnung (GO NRW).
Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, Festsetzungen durch Text und die Zeichenerklärung.
Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch angegeben. Dazu gehören unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), die Bauweise, Flächen für Sport- und Spielanlagen, Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind und Verkehrsflächen.

Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, wobei zwei Arten der Bürgerbeteiligung, nämlich die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Auslegung vorgeschrieben sind. Das Baugesetzbuch schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine "ortsübliche Bekanntmachung" vor. Diese erfolgt im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel.
Verfahrensschritte
Der hier vereinfachte Ablauf des Verfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gilt für den "Normalfall".
Planungserfordernis
Es besteht kein Anspruch auf einen Bebauungsplan, für seine Aufstellung können verschiedene Gründe vorliegen. Zum Beispiel soll die Bebauung einer im Flächennutzungsplan dargestellten Neubaufläche oder ein nach dem geltenden Bebauungsplan nicht zulässiges, aber mit den städtebaulichen Zielen vereinbares Vorhaben ermöglicht werden.
Beschluss
(Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsbeschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr der Stadt Castrop-Rauxel beschließt, für einen bestimmten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. den Bebauungsplan zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel bekannt gemacht.
Rohkonzept, Alternativen
Die Planung für den vorgesehenen Geltungsbereich wird zunächst in den Grundzügen ausgearbeitet, mögliche Alternativen werden geprüft. Häufig liegen diese Untersuchungen bereits beim Aufstellungsbeschluss vor.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die Bürgerinnen und Bürger sind, so steht es im Baugesetzbuch, „möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen (Alternativen), die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben." Meistens erfolgt dies nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt in einem Erörterungstermin vor Ort (Bürgeranhörung), die Pläne liegen anschließend noch 1 bis 2 Wochen lang im Stadtplanungsamt aus. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern des Stadtplanungsamtes.
Vorentwurf
Nun wird die Planung konkreter ausgearbeitet.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Vorentwurf wird Trägern öffentlicher Belange, dem EUV und städtischen Bereichen, die von der Planung berührt sein können, zur Stellungnahme vorgelegt. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel die Bergämter, Versorgungsträger und die Emschergenossenschaft.
Bebauungsplanentwurf, Auslegungsbeschluss
Der detailliert ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf, zu dem auch eine schriftliche Begründung gehört, wird dem Betriebsausschuss III vorgelegt. Dieser beschließt, ob der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt wird.
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplan und seine schriftliche Begründung werden nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt einen Monat lang im Bereich Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Jeder kann Einsicht nehmen und Anregungen vorbringen.
Prüfung der Anregungen
Die vorgebrachten Anregungen müssen geprüft, manche können durch geringfügige Planänderungen berücksichtigt werden. Bei wesentlichen Planänderungen müssen die Verfahrensschritte Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung wiederholt werden. Die Entscheidung, ob Anregungen berücksichtigt oder abgewiesen werden, trifft der Rat der Stadt beim Satzungsbeschluss.
Satzungsbeschluss
Wenn über die vorgebrachten Anregungen entschieden wurde und am Bebauungsplanentwurf nichts mehr geändert werden soll, dann wird dieser vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen.
Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Das Stadtplanungsamt informiert die Verfahrensbeteiligten über die Entscheidung des Rates.
Bekanntmachung, Inkrafttreten
Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfs als Satzung wird im Amtsblatt bekanntgegeben. Damit tritt der Bebauungsplan in Kraft. Er kann in der Planauslage des Stadtplanungsamtes eingesehen werden.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Informationen zu allen rechtskräftigen Bebauungsplänen stehen im CasGeoportal bereit.
