Bodenordnung | Stadt Castrop-Rauxel

Bodenordnung

In der Rubrik Bodenordnung finden Sie Informationen zu

  • Gutachterauss für Grundstückswerte
  • Umlegungsauschuss
  • Vorkaufsrechte

Gutachterausschuss

Hier gelangen Sie zum Gutachterausschusss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen und in den Städten Castrop-Rauxel und Herten

Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Publikation von Daten über den örtlichen Grundstücksmarkt
  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Ermittlung der für die Wertgutachten erforderlichen Daten
  • Erstattung von Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken auf Antrag


BORISplus ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Hier können Sie aktuelle und historische Bodenwerte für ganz NRW einsehen.

Umlegungsausschuss

Ziel der Baulandumlegung ist es, zur erstmaligen Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke so zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignete Grundstücke entstehen (§45 BauGB). Das Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, dessen rechtliche Grundlage das BauGB bildet.

Zur Durchführung von Umlegung und vereinfachter Umlegung wird von der Gemeinde ein Umlegungsausschuss mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis gebildet. Der Umlegungsausschuss der Stadt Castrop-Rauxel ist vorläufig nicht eingerichtet.

Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts bzw. Ausstellung von Negativattesten

Der Stadt Castrop-Rauxel steht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches beim Kauf von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Nach der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ist der Gemeinde der Inhalt des Kaufvertrags mitzuteilen. Sofern ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder die Gemeinde von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, stellt der Bereich Stadtplanung und Bauordnung auf Antrag der Beteiligten darüber ein Zeugnis (Negativattest) zur Vorlage beim Grundbuchamt aus. Das Zeugnis ist nach der städtischen Verwaltungsgebührensatzung gebührenpflichtig. Es kostet 45 Euro pro Flurstück.